Pflegeberatung für Kinder und Familien.
Weil Pflege bei Kindern anders aussieht.
Diabetes Typ 1. Autismus. ADHS. Chronische Erkrankungen. Behinderungen.
Wenn Pflegegrad, Schule, Kita, Therapie und Teilhabe gleichzeitig Thema werden, braucht es Beratung, die diese Zusammenhänge versteht.
Wir führen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI in ganz Schleswig-Holstein durch. Unser besonderer Schwerpunkt sind Kinder und Familien.
Natürlich beraten wir auch Erwachsene und ältere Menschen.

Wir kennen den Kinderalltag.
Pflegebedürftigkeit bei Kindern endet nicht an der Haustür.
Schule, Kita, Therapie, chronische Erkrankungen, Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung können gleichzeitig zum Alltag einer Familie gehören.
Genau diese Schnittstellen kennen wir aus unserer täglichen Arbeit.
Schulbegleitung
Wir begleiten Kinder mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen durch den Schulalltag.
Kita-Assistenz
Wir kennen Teilhabe und individuelle Unterstützung bereits vor der Einschulung.
Diabetesassistenz
Wir begleiten Kinder mit Typ-1-Diabetes auch dort, wo Diabetesmanagement mitten im Alltag stattfinden muss.
Pflegeberatung
Dieses Praxiswissen verbinden wir mit pflegefachlicher Beratung und dem Blick auf die gesamte Familiensituation.
Die Nutzung unserer Pflegeberatung ist nicht davon abhängig, weitere Leistungen von Wolkenfreie Zeit in Anspruch zu nehmen.
Pflegegrad bei Kindern ist anders.
Bei Kindern wird nicht einfach gefragt, wie viel Hilfe sie insgesamt benötigen.
Entscheidend ist, welche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten gegenüber einem altersentsprechend entwickelten Kind bestehen. Genau dieser Altersvergleich ist gesetzlich vorgeschrieben.
Pflegegrad bei Kindern
Altersvergleich, Module, Besonderheiten und Begutachtung.
Mehr erfahrenDiabetes Typ 1
Pflegegrad, Diabetesmanagement, Essen, Sensor, Pumpe, Nacht sowie Schule und Kita.
Mehr erfahrenAutismus
Kommunikation, Verhalten, Tagesstruktur, Selbstständigkeit und Unterstützung.
Mehr erfahrenADHS
Selbststeuerung, Gefahreneinschätzung, Alltagsgestaltung und möglicher zusätzlicher Unterstützungsbedarf.
Mehr erfahrenDiabetes Typ 1 und Pflegegrad.
Eine Diabetesdiagnose allein führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Entscheidend ist, welche Unterstützung das einzelne Kind tatsächlich benötigt und welche Kriterien des Begutachtungsinstruments erfüllt sind.
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 2024 klargestellt, dass diabetesbedingter Hilfebedarf im konkreten Einzelfall auch außerhalb von Modul 5 berücksichtigt werden kann. Im entschiedenen Fall wurden unter anderem die notwendige Überwindung kindlicher Abwehr beim Setzen der Insulinpumpenkanüle in Modul 3 und eine besondere Beaufsichtigung der Nahrungsaufnahme im Zusammenhang mit der Insulindosierung in Modul 4 berücksichtigt.
Ob und wie viele Punkte daraus entstehen, hängt immer vom konkreten Einzelfall und bei Kindern zusätzlich vom Altersvergleich ab.
Wann ist Ihr nächster Beratungseinsatz fällig?
Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat und Pflegegeld nach § 37 SGB XI bezieht, muss grundsätzlich einmal pro Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz abrufen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können zusätzlich freiwillig einmal pro Quartal beraten werden.
Fristrechner
Drei Angaben genügen.
Welche Leistung beziehen Sie?Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Entscheidend sind Ihre konkrete Leistungskonstellation und die gesetzlichen Vorgaben.
Ein Pflichttermin, der Ihnen etwas bringen soll.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient der Sicherung der häuslichen Pflege und der regelmäßigen pflegefachlichen Unterstützung der pflegebedürftigen Person und der Menschen, die sie zu Hause versorgen.
Bei uns geht es zum Beispiel um
- die aktuelle Pflegesituation und Veränderungen im Alltag
- Entlastungsmöglichkeiten
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflege- und Hilfsmittel
- Fragen und Belastungen der Pflegeperson
- bei Familien auch um Schnittstellen zu Schule, Kita und Teilhabe
Was der Termin nicht ist
- Keine Pflegebegutachtung. Wir vergeben oder verändern keinen Pflegegrad.
- Keine Wohnungsprüfung. Es geht um die Pflegesituation, nicht darum, ob Ihr Haushalt perfekt aussieht.
- Keine Rechnung an Sie für den gesetzlichen Beratungseinsatz. Die Vergütung trägt der zuständige Kostenträger.
Vertraulichkeit.
Was Sie uns erzählen, behandeln wir vertraulich.
Die Durchführung des Beratungseinsatzes müssen wir gegenüber dem zuständigen Kostenträger bestätigen. Erkenntnisse über Möglichkeiten zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation werden grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung weitergegeben.
Hält die Beratungsperson eine weitergehende Pflegeberatung für erforderlich, muss diese Einschätzung jedoch auch ohne Einwilligung an den zuständigen Kostenträger übermittelt werden.
Kann ein Beratungseinsatz per Video stattfinden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja.
Der erstmalige Beratungseinsatz muss persönlich in der häuslichen Umgebung stattfinden. Danach kann derzeit auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.
Die derzeitige gesetzliche Videoregelung gilt bis einschließlich 31. März 2027.
Wie entsteht ein Pflegegrad?
Bewertet werden Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen. Dazu gehören unter anderem Mobilität, Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags. Bei Kindern kommt der Vergleich mit einem altersentsprechend entwickelten Kind hinzu.
Kinder bis 18 Monate. Für Kinder bis zu 18 Monaten gelten besondere gesetzliche Einstufungsregeln. In dieser Altersgruppe beginnt Pflegegrad 2 bereits ab 12,5 Gesamtpunkten; Pflegegrad 1 wird nach dieser Sonderregel nicht vergeben.
Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung.
Alltag realistisch beschreiben
Nicht nur den Moment am Begutachtungstag, sondern wiederkehrende Unterstützung und typische Situationen.
Unterlagen sortieren
Relevante medizinische, therapeutische und pädagogische Unterlagen griffbereit halten.
Altersvergleich verstehen
Bei Kindern zählt, was über den altersüblichen Unterstützungsbedarf hinausgeht.
Kinder zeigen am Begutachtungstag manchmal mehr Selbstständigkeit als sonst oder die besonders schwierige Situation tritt gerade nicht auf. Beschreiben Sie deshalb nicht nur, was im Termin sichtbar ist, sondern wie der Alltag typischerweise aussieht. Schwankt der Unterstützungsbedarf, erklären Sie, wie häufig gute und schwierige Phasen vorkommen und welche Hilfe dann tatsächlich notwendig ist.
Begutachtung vorbereiten: Ablauf und Unterlagen Pflegetagebuch und Checkliste als PDF
Das Familien-Pflegehandbuch
Pflegewissen für Familien. Verständlich, geprüft und mitten aus dem Alltag.
Pflegegrad verstehen
Pflegegrade, Module, Altersvergleich und Antrag.
Begutachtung & Bescheid
Vorbereitung, Gutachten, Bescheid und Widerspruch.
Leistungen
Pflegegeld, Entlastung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel.
Schule, Kita & Teilhabe
Wo Pflegeversicherung endet und andere Unterstützungssysteme beginnen können.
Pflegegrad ist mehr als Pflegegeld.
Je nach Pflegegrad und individueller Situation können unterschiedliche Leistungen infrage kommen.
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegekurse
Fragen und Antworten.
Muss ich einen Beratungseinsatz machen?
Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, müssen Sie grundsätzlich einmal pro Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz abrufen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist zusätzlich eine freiwillige Beratung einmal pro Quartal möglich.
Kostet mich der Beratungseinsatz etwas?
Nein. Für den gesetzlichen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI entstehen Ihnen grundsätzlich keine Beratungskosten. Die Vergütung trägt der zuständige Kostenträger.
Kann der erste Termin per Video stattfinden?
Nein. Der erstmalige Beratungseinsatz muss persönlich in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden. Danach kann derzeit auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die aktuelle Videoregelung gilt bis einschließlich 31. März 2027.
Was passiert, wenn ich den Termin verpasst habe?
Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann das Pflegegeld angemessen gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen werden. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, vor Ablauf der Frist erinnert zu werden. Wenn die Frist möglicherweise bereits verstrichen ist, melden Sie sich möglichst schnell.
Können Sie uns sagen, welchen Pflegegrad wir bekommen?
Einen bestimmten Pflegegrad können wir nicht zuverlässig vorhersagen oder zusagen. Wir können gemeinsam anschauen, in welchen Bereichen Selbstständigkeit oder Fähigkeiten eingeschränkt sind, erklären, wie die Pflegebegutachtung funktioniert, und Sie gezielt darauf vorbereiten. Welcher Pflegegrad festgestellt wird, richtet sich nach der individuellen Begutachtung. Die Entscheidung trifft die zuständige Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens.
Wann bekommen wir den Bescheid?
Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung grundsätzlich spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen. In bestimmten dringlichen Situationen gelten kürzere gesetzliche Fristen. Fordert die Pflegekasse noch zwingend erforderliche Unterlagen für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit an, wird die Frist unterbrochen. Sie läuft weiter, sobald die angeforderten Unterlagen bei der Pflegekasse eingegangen sind.
Was passiert, wenn die Pflegekasse länger braucht?
Wird die gesetzliche Entscheidungsfrist ohne einen von der Pflegekasse nicht zu vertretenden Verzögerungsgrund überschritten, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung entstehen. Für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.
Mein Kind hat Diabetes, Autismus oder ADHS. Kann ein Pflegegrad infrage kommen?
Eine Diagnose allein führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist, wie stark Selbstständigkeit oder Fähigkeiten beeinträchtigt sind und welcher gesundheitlich bedingte Unterstützungsbedarf über das altersübliche Maß hinausgeht.
Wir haben einen Pflegedienst. Müssen wir den Beratungseinsatz trotzdem machen?
Bei reiner Pflegesachleistung besteht keine verpflichtende Nachweispflicht. Auch bei einer klassischen Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Nachweis eines Beratungseinsatzes. Nutzen Sie dagegen als Pflegegeldbeziehende regelmäßig den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI, gelten besondere Regeln. Diese Konstellation sollte gesondert geprüft werden.
Beraten Sie auch Erwachsene und Senioren?
Ja. Kinder und Familien sind unser besonderer Schwerpunkt. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir ebenso für Erwachsene und ältere Menschen in ganz Schleswig-Holstein durch.
Nicht nur für Kinder.
Kinder und Familien sind unser besonderer Schwerpunkt.
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir selbstverständlich auch für Erwachsene und ältere Menschen in ganz Schleswig-Holstein durch.
Ob Pflege im Alter, Demenz, neurologische Erkrankungen oder andere Pflegesituationen: Wir beraten Sie persönlich und pflegefachlich.
Wir kommen zu Ihnen. In ganz Schleswig-Holstein.
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch.
Unser Standort ist Itzehoe. Ihr Wohnort ist noch nicht auf unserer Website aufgeführt? Melden Sie sich trotzdem. Wenn Sie in Schleswig-Holstein wohnen, können Sie Ihren Beratungseinsatz bei uns anfragen.
Kreis Steinburg10 Orte
Kreis Dithmarschen23 Orte
Kreis Pinneberg10 Orte
Kreis Rendsburg-Eckernförde8 Orte
Kreis Segeberg7 Orte
Kreis Stormarn6 Orte
Kreis Herzogtum Lauenburg6 Orte
Kreis Plön6 Orte
Kreis Ostholstein7 Orte
Kreis Schleswig-Flensburg2 Orte
Kreis Nordfriesland4 Orte
Kreisfreie Städte4 Orte
Sie müssen nicht erst alles verstanden haben, bevor Sie sich melden.
Sie wissen nicht, wann Ihr Beratungseinsatz fällig ist?
Sie fragen sich, ob ein Pflegegrad für Ihr Kind infrage kommt?
Oder Sie möchten Pflege, Schule, Kita und Teilhabe einmal gemeinsam sortieren?
Melden Sie sich bei uns.
- Telefon04821 6047327
- ÖffnungszeitenMontag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
Beratungstermine nach Vereinbarung auch abends und am Wochenende - AnschriftWolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH
Pünstorfer Str. 63, 25524 Itzehoe - AnerkennungBeratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI, anerkannt durch die Landesverbände der Pflegekassen in Schleswig-Holstein zum 01.09.2026 · Institutionskennzeichen 590108178