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Anerkannte Pflegeberatung · Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI · Schleswig-HolsteinPflegeberatung in Schleswig-Holstein
  • Muss ich diesen Termin wirklich machen?“
  • Warum bekommt mein Kind nur Pflegegrad 1?“
  • Wer hilft uns eigentlich in der Schule?“

Pflegeberatung, die Ihre Familie wirklich weiterbringt. Damit aus Fragen Antworten werden.

Wir sind anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI in Schleswig-Holstein und führen die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Unser Schwerpunkt: Familien mit Kindern, bei Diabetes Typ 1, Autismus, chronischen Erkrankungen und Behinderungen.

Für Sie kostenfrei Hausbesuch oder Videoberatung Anerkannt seit 01.09.2026 IK 590108178

Wann ist Ihr nächster Beratungseinsatz fällig?

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Fristen. Drei Angaben genügen.

Welche Leistung beziehen Sie?

Orientierungshilfe, keine rechtsverbindliche Auskunft. Maßgeblich ist immer die Mitteilung Ihrer Pflegekasse.

Ein Pflichttermin, aber kein Kontrollbesuch.

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Das steht in § 37 Abs. 3 SGB XI. Der Gedanke dahinter ist gut: Niemand soll mit der Pflege allein bleiben, und Familien sollen erfahren, was ihnen zusteht.

Das passiert bei uns

  • Wir schauen gemeinsam auf Ihre Pflegesituation, ohne Checklisten-Ton.
  • Wir prüfen, ob der Pflegegrad noch zum tatsächlichen Aufwand passt.
  • Wir zeigen Ihnen Leistungen, die Sie noch nicht nutzen: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Pflegekurse.
  • Wir beantworten Fragen zu Schule, Kita und Eingliederungshilfe gleich mit.
  • Wir entlasten die Pflegeperson, auch die Frage „Wie geht es eigentlich Ihnen?“ gehört dazu.
  • Den Nachweis senden wir an Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts einreichen.

Das passiert nicht

  • Keine Wohnungsprüfung, kein Blick in Schränke, keine Bewertung Ihres Haushalts.
  • Keine Meldung an die Pflegekasse über das, was Sie uns vertraulich erzählen. Weitergehende Hinweise gehen nur mit Ihrer Einwilligung raus.
  • Keine Neubegutachtung, der Pflegegrad wird bei diesem Termin nicht verändert.
  • Keine Kosten für Sie. Die Pflegekasse, die private Pflegepflichtversicherung oder die Beihilfestelle zahlt.

Neu seit dem 1. Januar 2026. Das BEEP-Gesetz hat die Fristen vereinheitlicht: Auch bei Pflegegrad 4 und 5 ist der Beratungseinsatz nur noch einmal pro Kalenderhalbjahr Pflicht statt vierteljährlich. Wer mehr Begleitung möchte, darf ihn bei Pflegegrad 4 und 5 weiterhin freiwillig jedes Quartal abrufen.

Und: Nach der ersten Beratung, die immer bei Ihnen zu Hause stattfindet, kann jede zweite Beratung auf Wunsch per Videokonferenz erfolgen. Diese Regelung gilt derzeit bis zum 31. März 2027.

Wer muss, wer darf · Stand 2026
SituationBeratungseinsatzZusätzlich möglich
Pflegegrad 1keine Pflichtfreiwillig 1× pro Halbjahr
Pflegegrad 2 und 3 mit PflegegeldPflicht: 1× pro Kalenderhalbjahr
Pflegegrad 4 und 5 mit PflegegeldPflicht: 1× pro Kalenderhalbjahrfreiwillig 1× pro Quartal
Nur Pflegesachleistung durch einen Pflegedienstkeine Pflichtfreiwillig 1× pro Halbjahr

Gemeint sind die festen Kalenderhalbjahre: Januar bis Juni und Juli bis Dezember. Wird die Beratung nicht abgerufen, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld, im Wiederholungsfall kann sie es ganz entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Vorher kommt in der Regel ein Erinnerungsschreiben.

Bei Kindern wird anders gemessen. Genau da liegt das Problem.

Ein zweijähriges Kind braucht bei fast allem Hilfe, das ist normal. Deshalb zählt bei der Begutachtung nur der Bedarf, der über den eines gleichaltrigen, gesund entwickelten Kindes hinausgeht. Wer das nicht kennt, verliert Punkte, die dem Kind zustehen.

Diabetes Typ 1

Jahrelang wurde der Aufwand fast nur in Modul 5 gewertet und blieb damit häufig bei Pflegegrad 1 stecken. Das Bundessozialgericht hat das am 12. Dezember 2024 korrigiert (u. a. B 3 P 9/23 R).

  • Abwehrverhalten beim Sensor- und Katheterwechsel gehört in Modul 3.
  • Die Begleitung beim Essen, weil die Mahlzeit zur Insulingabe passen muss, gehört in Modul 4.
  • Nächtliche Kontrollen, Alarme, Hypo-Angst: all das ist Pflegeaufwand, kein Elternalltag.

diabetesDE und die Deutsche Diabetes Gesellschaft fordern, dass Kinder mit Typ-1-Diabetes regelhaft mindestens Pflegegrad 2 erhalten. Viele Familien müssen ihn bis heute erst erstreiten.

Autismus-Spektrum-Störung

Die Diagnose allein begründet keinen Pflegegrad. Entscheidend ist, wie sich der Alltag tatsächlich unterscheidet, und der zeigt sich am Begutachtungstag oft gerade nicht.

  • Kommunikation, Reizverarbeitung und Orientierung wirken in Modul 2.
  • Selbstverletzung, Meltdowns, Zwänge, nächtliche Wachphasen in Modul 3.
  • Tagesstruktur, Übergänge, Veränderungen und soziale Kontakte in Modul 6.

Wichtig: Von Modul 2 und Modul 3 fließt nur der höhere Wert in die Wertung ein. Wer beide gleich stark beschreibt, verschenkt nichts, aber wer Modul 3 unterschätzt, verliert viel.

Und alle anderen

Unser Schwerpunkt schließt niemanden aus. Wir beraten Familien und Erwachsene bei jedem Pflegegrad und jedem Krankheitsbild.

  • Epilepsie, angeborene Herzfehler, Mukoviszidose, Sondenernährung
  • Trisomie 21, Zerebralparese, Mehrfachbehinderung
  • Folgen von Frühgeburtlichkeit, Entwicklungsverzögerung, ADHS
  • Erwachsene mit Demenz, nach Schlaganfall, mit Pflegegrad im Alter

Kinder bis 18 Monate. Für sie gilt eine Sonderregel im Gesetz: Sie werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, weil sich ihr Bedarf noch kaum von dem gleichaltriger Kinder abgrenzen lässt. Wird das übersehen, fällt der Bescheid zu niedrig aus.

Woraus sich der Pflegegrad zusammensetzt

Sechs Module, unterschiedlich gewichtet. Wer weiß, welches Modul für welches Krankheitsbild trägt, kann sich gezielt vorbereiten.

ModulGewichtWorauf es bei Kindern ankommt
1 · Mobilität10 %Fortbewegen, Treppen, Umsetzen. Bei rein motorisch unauffälligen Kindern oft ohne Punkte.
2 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %nur der höhere Wert aus Modul 2 und 3 zähltOrientierung, Sprachverständnis, Gefahren erkennen, Bedürfnisse mitteilen.
3 · Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenAbwehr, Selbstgefährdung, Ängste, nächtliche Unruhe. Altersunabhängig bewertet, deshalb auch bei Säuglingen wichtig.
4 · Selbstversorgung40 %Essen, Trinken, Waschen, Anziehen, Toilette. Das schwerste Modul, und das, in dem der Altersvergleich am härtesten trifft.
5 · Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen20 %Blutzuckermessung, Insulingabe, Medikamente, Therapien, Arztbesuche, Hilfsmittelversorgung.
6 · Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %Tagesstruktur, Umgang mit Veränderungen, Kontakt zu anderen Kindern.
Von den gewichteten Gesamtpunkten zum Pflegegrad (§ 15 SGB XI)
GesamtpunktePflegegrad
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

Vor der Begutachtung: Was wir mit Ihnen vorbereiten.

Der Termin mit dem Medizinischen Dienst dauert oft nur eine Stunde. In dieser Stunde entscheidet sich, wie Ihr Alltag auf dem Papier aussieht.

1

Zwei Wochen Pflegetagebuch

Jeden Tag notieren: Was haben Sie gemacht, das ein gleichaltriges Kind nicht braucht? Wie lange hat es gedauert? Wie oft nachts? Ohne diese Aufzeichnung bleibt vieles Behauptung.

2

Den schlechten Tag beschreiben, nicht den guten

Viele Eltern schildern instinktiv, was ihr Kind schon alles kann. Verständlich, aber bewertet wird der Hilfebedarf. Beides hat Platz: Erst die Stärke, dann ehrlich der Aufwand.

3

Befunde bündeln

Diabetesambulanz, Sozialpädiatrisches Zentrum, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ergo- und Logopädie, Entwicklungsberichte aus Kita oder Schule. Kopien bereitlegen, nicht erst suchen.

4

Zu zweit sein

Eine zweite Person ergänzt, was im Moment untergeht. Das kann der andere Elternteil sein, eine Therapeutin oder die Schulbegleitung, die das Kind im Alltag erlebt.

5

Nach dem Bescheid: die Monatsfrist

Gegen einen Pflegebescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fordern Sie zuerst das vollständige Gutachten an, erst dann sehen Sie, welche Module leer geblieben sind.

6

Pflegegrad ist nicht alles

Grad der Behinderung, Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe und Schulbegleitung laufen in eigenen Verfahren. Wir sortieren mit Ihnen, was wo hingehört.

Wir kommen nicht aus der Altenpflege. Wir kommen aus dem Kinderalltag.

Die meisten Beratungsstellen kommen aus der Altenpflege. Wir kommen aus Schule, Kita und Teilhabe.

Wir kennen die Schule

Wolkenfreie Zeit begleitet Kinder als Schulbegleitung, in der Kita-Assistenz und mit medizinischer Assistenz im Unterricht, mit über 500 Mitarbeitenden in acht Bundesländern. Wenn Sie fragen, wer die Insulingabe im Klassenzimmer übernimmt, bekommen Sie bei uns eine Antwort aus der Praxis.

Wir denken über die Pflegekasse hinaus

Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe nach SGB IX, Schwerbehindertenrecht und Krankenkassenleistungen greifen ineinander. Wir beraten nicht nur zu einem Topf, sondern zeigen die ganze Landschaft, und sagen ehrlich, wo unsere Beratung endet und eine Anwältin gefragt ist.

Wir bleiben dieselben

So weit es geht, kommt zu Ihnen immer dieselbe Pflegefachkraft. Sie müssen Ihre Geschichte nicht jedes halbe Jahr neu erzählen. Und wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin, wenn Sie das möchten.

So läuft es ab.

  1. 1

    Sie melden sich

    Telefonisch oder über das Formular. Wir brauchen Name, Pflegegrad und Pflegekasse, mehr nicht.

  2. 2

    Wir finden einen Termin

    Zu Hause in Schleswig-Holstein oder per Video. Auch abends und am Wochenende, wenn es anders nicht passt.

  3. 3

    Wir beraten, 45 bis 60 Minuten

    In Ruhe, in Ihrem Tempo, mit Zeit für die Fragen, die nicht im Formular stehen.

  4. 4

    Wir erledigen den Papierkram

    Der Nachweis geht an Ihre Pflegekasse. Sie bekommen eine schriftliche Zusammenfassung mit allen Empfehlungen.

Was Ihnen 2026 zusteht.

Ein häufiges Ergebnis unserer Beratung: Familien nutzen seit Jahren Leistungen nicht, die ihnen längst zustehen. Diese Beträge gelten unverändert seit dem 1. Januar 2025.

Monatliche Leistungen bei häuslicher Pflege
PflegegradPflegegeldPflegesachleistungEntlastungsbetrag
1131 €
2347 €796 €131 €
3599 €1.497 €131 €
4800 €1.859 €131 €
5990 €2.299 €131 €
42 € im Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz. Wird erstaunlich oft nicht abgerufen.

3.539 € im Jahr

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag. Für Kinder und Jugendliche unter 25 mit Pflegegrad 4 oder 5 galt die Flexibilisierung schon früher.

Zuschüsse

Wohnumfeld und Kurse

Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie kostenfreie Pflegekurse für Angehörige. Beides beantragen wir mit Ihnen.

Was Familien uns am häufigsten fragen.

Kostet mich der Beratungseinsatz etwas?

Nein. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse, bei privat Versicherten die private Pflegepflichtversicherung, bei Beihilfeberechtigten anteilig die Beihilfestelle. Wir rechnen direkt dort ab. Sie erhalten keine Rechnung.

Darf ich mir aussuchen, wer zu mir kommt?

Ja. Sie haben die freie Wahl unter allen anerkannten Beratungsstellen und sind nicht an einen Pflegedienst in Ihrer Nachbarschaft gebunden. Sie können auch wechseln, wenn es nicht gepasst hat.

Was passiert, wenn ich den Termin vergesse?

Die Pflegekasse erinnert Sie in der Regel schriftlich und setzt eine Nachfrist. Wird auch die versäumt, kürzt sie das Pflegegeld; im Wiederholungsfall kann sie es entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Melden Sie sich lieber zu spät als gar nicht, wir bekommen die meisten Fälle noch geregelt.

Kann die Beratung per Video stattfinden?

Die erste Beratung findet immer bei Ihnen zu Hause statt. Danach kann auf Ihren Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen, der jeweils andere Termin wieder vor Ort. Diese Möglichkeit ist derzeit bis zum 31. März 2027 befristet.

Was ist der Unterschied zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Die Beratung nach § 7a ist ein freiwilliges Angebot Ihrer Pflegekasse zur Versorgungsplanung. Sie können sie jederzeit zusätzlich abrufen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 ist der gesetzlich vorgeschriebene Termin in Ihrer Häuslichkeit, der Ihren Pflegegeldanspruch sichert. Beides schließt sich nicht aus.

Mein Kind hat gerade erst die Diagnose bekommen. Ist es zu früh?

Im Gegenteil. Je früher der Antrag läuft, desto früher greifen Leistungen, rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Viele Kinderdiabetologien weisen heute schon bei der Erstdiagnose darauf hin. Melden Sie sich gern, auch wenn noch kein Pflegegrad besteht.

Unser Bescheid lautet auf Pflegegrad 1, obwohl der Aufwand riesig ist. Was jetzt?

Das ist bei Kindern mit Typ-1-Diabetes ein bekanntes Muster: Es wurden ausschließlich Punkte in Modul 5 vergeben. Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2024 klargestellt, dass auch Modul 3 und Modul 4 betroffen sein können. Fordern Sie das vollständige Gutachten an und legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Wir gehen das Gutachten mit Ihnen durch. Für die rechtliche Vertretung im Verfahren empfehlen wir eine spezialisierte Kanzlei, Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten.

Wir haben einen Pflegedienst. Brauchen wir trotzdem eine Beratung?

Wenn Sie ausschließlich Pflegesachleistungen beziehen, besteht keine Pflicht. Sie dürfen die Beratung aber freiwillig einmal pro Halbjahr abrufen, und die Pflegekasse zahlt sie. Bei Kombinationsleistung beziehen Sie anteilig Pflegegeld; hier gilt die Nachweispflicht. Im Zweifel klären wir das vorab mit Ihrer Kasse, bevor ein Termin stattfindet.

Wo beraten Sie?

Hausbesuche in Schleswig-Holstein, mit Schwerpunkt im Kreis Steinburg und dem Umland von Itzehoe. Videoberatung landesweit. Wenn Sie außerhalb wohnen, sagen Sie uns Bescheid, wir vermitteln Sie an eine anerkannte Stelle in Ihrer Nähe weiter.

Muss ich vorher etwas vorbereiten?

Nichts, was Stress macht. Hilfreich sind: der letzte Pflegebescheid, eine Liste der Medikamente und Hilfsmittel und die Fragen, die Ihnen schon länger im Kopf herumgehen. Den Rest bringen wir mit.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag und sagen Ihnen gleich am Telefon, bis wann Ihr Termin stattfinden muss.

  • AnschriftWolkenfreie Zeit Beratung und Teilhabe GmbH
    Pünstorfer Str. 63, 25524 Itzehoe
  • AnerkennungBeratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI, anerkannt durch die Landesverbände der Pflegekassen in Schleswig-Holstein zum 01.09.2026 · Institutionskennzeichen 590108178
Hausbesuch in Schleswig-Holstein Videoberatung landesweit Auch abends und am Wochenende

Rückruf vereinbaren

Ein Anruf genügt auch. Wenn Sie lieber schreiben: Drei Angaben, wir melden uns.

Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten, wenn Sie das nicht möchten. Für den Termin reichen Name, Pflegegrad und Pflegekasse.

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