04821 6047327
StartRatgeber › Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI:
Pflicht, Fristen und Ablauf 2026.

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Beratung zu Hause abrufen. Hier steht, für wen das gilt, welche Fristen seit dem 1. Januar 2026 laufen, was im Termin passiert und was geschieht, wenn er ausfällt.

Rechtsstand September 2026 Anerkannte Beratungsstelle Beratung kostenfrei

Kurz gesagt

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen einmal pro Halbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist ein zusätzlicher Termin pro Quartal freiwillig möglich, bei Pflegegrad 1 und bei reiner Pflegesachleistung ist die Beratung ein Recht, keine Pflicht. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe

Für wen der Termin Pflicht ist

Die Regel steht in § 37 Abs. 3 SGB XI. Sie knüpft nicht an die Diagnose an, sondern an die Leistung: Wer Pflegegeld bekommt und die Pflege selbst organisiert, soll in festen Abständen eine Pflegefachkraft im Haus haben, die hinschaut, Fragen beantwortet und auf Leistungen hinweist.

SituationBeratungseinsatzZusätzlich möglich
Pflegegrad 1keine Pflichtfreiwillig 1× pro Halbjahr
Pflegegrad 2 und 3 mit PflegegeldPflicht: 1× pro Halbjahr
Pflegegrad 4 und 5 mit PflegegeldPflicht: 1× pro Halbjahrfreiwillig 1× pro Quartal
Nur Pflegesachleistung durch einen Pflegedienstkeine Pflichtfreiwillig 1× pro Halbjahr

Bei der Kombinationsleistung, also Pflegegeld und Pflegedienst nebeneinander, handhaben die Kassen den Nachweis nicht einheitlich. Wir klären das vor dem Termin mit Ihrer Pflegekasse, damit Sie nicht auf Verdacht einen Termin machen oder einen versäumen.

Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat

Bis Ende 2025 mussten Familien mit Pflegegrad 4 oder 5 jedes Vierteljahr einen Beratungseinsatz nachweisen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Pflegegrade von 2 bis 5 derselbe Rhythmus: einmal pro Halbjahr. Wer mit Pflegegrad 4 oder 5 mehr Begleitung möchte, darf weiterhin jedes Quartal einen Termin abrufen, die Pflegekasse zahlt ihn genauso.

Gerechnet wird in der Praxis mit den festen Kalenderhalbjahren, Januar bis Juni und Juli bis Dezember. Mit dem Fristrechner auf der Startseite sehen Sie in einer halben Minute, bis wann Ihr nächster Termin stattfinden muss, und können sich die Frist in den Kalender legen.

Was im Termin passiert

Der Beratungseinsatz ist ein Gespräch, keine Prüfung. Er dauert bei uns 45 bis 60 Minuten. Wir schauen gemeinsam auf die Pflegesituation, fragen, was gut läuft und wo es hakt, und gehen die Leistungen durch, die Ihnen zustehen: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für die Wohnung, Pflegekurse.

  • Es wird keine Wohnung geprüft und kein Haushalt bewertet.
  • Der Pflegegrad wird bei diesem Termin nicht verändert. Das kann nur eine Begutachtung.
  • Wenn uns auffällt, dass der Pflegegrad nicht mehr zum Aufwand passt, sagen wir Ihnen das und erklären, wie ein Höherstufungsantrag läuft.
  • An die Pflegekasse geht der Nachweis, dass der Termin stattgefunden hat. Weitergehende Hinweise geben wir nur weiter, wenn Sie einwilligen.

Wer beraten darf

Sie haben die freie Wahl. Beraten dürfen zugelassene Pflegedienste, die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen sowie Beratungsstellen, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind (§ 37 Abs. 7 SGB XI). Wir sind eine solche anerkannte Beratungsstelle in Schleswig-Holstein. Sie sind nicht an den Pflegedienst in Ihrer Straße gebunden, und Sie können wechseln, wenn es beim letzten Mal nicht gepasst hat.

Zu Hause oder per Video

Die erste Beratung findet immer in der eigenen Häuslichkeit statt. Danach kann auf Ihren Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen, der jeweils andere Termin wieder vor Ort. Diese Regelung ist im Gesetz bis zum 31. März 2027 befristet. Wie das praktisch läuft, steht auf der Seite Videoberatung.

Was es kostet

Für Sie nichts. Die Pflegekasse trägt die Kosten, bei privat Versicherten die private Pflegepflichtversicherung, bei Beihilfeberechtigten anteilig die Beihilfestelle. Wir rechnen direkt dort ab. Das gilt auch für die freiwilligen Termine bei Pflegegrad 1, bei Pflegesachleistung und für den zusätzlichen Quartalstermin bei Pflegegrad 4 und 5.

Wenn der Termin ausfällt

Wird die Pflichtberatung nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und es im Wiederholungsfall entziehen. So steht es in § 37 Abs. 6 SGB XI. In der Regel kommt vorher ein Erinnerungsschreiben mit einer Nachfrist. Wenn Sie ein solches Schreiben bekommen haben, rufen Sie an. In den meisten Fällen lässt sich die Kürzung abwenden, wenn der Termin zügig nachgeholt wird.

Planen Sie nicht auf die letzten Wochen. Im Juni und im Dezember wollen alle gleichzeitig einen Termin. Wer im Frühjahr oder im Herbst anruft, bekommt die Uhrzeit, die in den Familienalltag passt.

Häufige Fragen

Muss mein Kind beim Beratungseinsatz dabei sein?

Ja, die Beratung findet dort statt, wo das Kind lebt, und das Kind sollte anwesend sein. Es muss nichts vorführen und nicht am Tisch sitzen. Wir sprechen mit Ihnen und erleben das Kind so, wie es an diesem Tag ist.

Bekomme ich eine Bestätigung über den Termin?

Der Nachweis geht von uns direkt an Ihre Pflegekasse. Sie selbst müssen nichts einreichen. Zusätzlich erhalten Sie von uns eine schriftliche Zusammenfassung mit den Empfehlungen aus dem Gespräch.

Wir haben gerade erst den Pflegegrad bekommen. Ab wann läuft die Frist?

Die Pflicht beginnt mit dem Bezug von Pflegegeld. Wenn noch kein Beratungseinsatz stattgefunden hat, gilt das laufende Halbjahr. Melden Sie sich nach dem Bescheid einfach bei uns, dann legen wir den ersten Termin so, dass Sie keine Frist im Nacken haben.

Kann ich die Beratungsstelle wechseln?

Jederzeit. Es gibt keine Bindung und keine Kündigungsfrist. Sie vereinbaren den nächsten Termin einfach bei der Stelle, zu der Sie wechseln möchten.

Rechtsstand September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Für Sie ist die Beratung kostenfrei, wir rechnen mit der Pflegekasse ab.

Barrierefreiheit
Schriftgröße