Pflegeberatung für Erwachsene & Senioren:
Nicht nur für Kinder.
Kinder und Familien sind unser besonderer Schwerpunkt. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir selbstverständlich auch für Erwachsene und ältere Menschen in ganz Schleswig-Holstein durch.

Kurz gesagt
Ob Pflege im Alter, Demenz, neurologische Erkrankungen oder andere Pflegesituationen: Wir beraten Sie persönlich und pflegefachlich. Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat und Pflegegeld nach § 37 SGB XI bezieht, muss grundsätzlich einmal pro Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz abrufen.
Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe
Für wen wir da sind
Ob Pflege im Alter, Demenz, neurologische Erkrankungen oder andere Pflegesituationen: Wir beraten Sie persönlich und pflegefachlich. Der Beratungseinsatz findet bei Ihnen zu Hause statt, in ganz Schleswig-Holstein. Pflegende Angehörige sind ausdrücklich eingeladen, dabei zu sein.
Wann der Beratungseinsatz Pflicht ist
Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat und Pflegegeld nach § 37 SGB XI bezieht, muss grundsätzlich einmal pro Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz abrufen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können zusätzlich freiwillig einmal pro Quartal beraten werden. Bei Pflegegrad 1 und bei reiner Pflegesachleistung besteht keine Pflicht, eine freiwillige Beratung ist einmal pro Halbjahr möglich. Wann Ihr nächster Termin fällig ist, zeigt der Fristrechner.
Worum es im Termin geht
- die aktuelle Pflegesituation und Veränderungen im Alltag
- Entlastungsmöglichkeiten
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflege- und Hilfsmittel
- Fragen und Belastungen der Pflegeperson
Was der Termin nicht ist
- Keine Pflegebegutachtung. Wir vergeben oder verändern keinen Pflegegrad.
- Keine Wohnungsprüfung. Es geht um die Pflegesituation, nicht darum, ob Ihr Haushalt perfekt aussieht.
- Keine Rechnung an Sie für den gesetzlichen Beratungseinsatz. Die Vergütung trägt der zuständige Kostenträger.
Vertraulichkeit
Was Sie uns erzählen, behandeln wir vertraulich.
Die Durchführung des Beratungseinsatzes müssen wir gegenüber dem zuständigen Kostenträger bestätigen. Erkenntnisse über Möglichkeiten zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation werden grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung weitergegeben.
Hält die Beratungsperson eine weitergehende Pflegeberatung für erforderlich, muss diese Einschätzung jedoch auch ohne Einwilligung an den zuständigen Kostenträger übermittelt werden.
Kann ein Beratungseinsatz per Video stattfinden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja.
Der erstmalige Beratungseinsatz muss persönlich in der häuslichen Umgebung stattfinden. Danach kann derzeit auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.
Die derzeitige gesetzliche Videoregelung gilt bis einschließlich 31. März 2027.
Leistungen im Blick
Pflegegrad ist mehr als Pflegegeld. Je nach Pflegegrad und individueller Situation können unterschiedliche Leistungen infrage kommen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegekurse. Die Beträge stehen unter Leistungen 2026, der Leistungsrechner rechnet sie für Ihren Pflegegrad zusammen.
Häufige Fragen
Beraten Sie auch Erwachsene und Senioren?
Ja. Kinder und Familien sind unser besonderer Schwerpunkt. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir ebenso für Erwachsene und ältere Menschen in ganz Schleswig-Holstein durch.
Kostet mich der Beratungseinsatz etwas?
Nein. Für den gesetzlichen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI entstehen Ihnen grundsätzlich keine Beratungskosten. Die Vergütung trägt der zuständige Kostenträger.
Wir haben einen Pflegedienst. Müssen wir den Beratungseinsatz trotzdem machen?
Bei reiner Pflegesachleistung besteht keine verpflichtende Nachweispflicht. Auch bei einer klassischen Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Nachweis eines Beratungseinsatzes. Nutzen Sie dagegen als Pflegegeldbeziehende regelmäßig den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI, gelten besondere Regeln. Diese Konstellation sollte gesondert geprüft werden.
Dürfen Angehörige beim Termin dabei sein?
Ja. Der Beratungseinsatz richtet sich an die pflegebedürftige Person und an die Menschen, die sie zu Hause versorgen.
Stand: September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.
Sie müssen nicht erst alles verstanden haben, bevor Sie sich melden.
Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch.