Videoberatung in Schleswig-Holstein:
Der Beratungseinsatz am Bildschirm.
Nach dem ersten Termin bei Ihnen zu Hause kann jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden. Das gilt landesweit, von Flensburg bis Lauenburg, und spart vor allem Familien auf dem Land viel Zeit.
Kurz gesagt
Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person erfolgt jede zweite Beratung per Videokonferenz. Die erste Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Die Regelung steht in § 37 Abs. 3 SGB XI und ist bis zum 31. März 2027 befristet. Die Videoberatung zählt als vollwertiger Nachweis.
Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe
Wann Video möglich ist
Das Gesetz lässt die Videoberatung im Wechsel zu: ein Termin zu Hause, der nächste auf Wunsch per Video, dann wieder zu Hause. Die erstmalige Beratung findet immer in der eigenen Häuslichkeit statt. Ob Sie die Möglichkeit nutzen, entscheiden Sie. Niemand darf Sie zu einem Videotermin drängen, und Sie können jederzeit wieder auf den Hausbesuch wechseln.
Die Regelung gilt derzeit bis zum 31. März 2027. Ob sie verlängert wird, entscheidet der Gesetzgeber.
So läuft der Termin ab
- Terminvereinbarung. Sie melden sich telefonisch oder über das Formular und sagen, dass Sie den Termin per Video wünschen.
- Zugang. Vor dem Termin bekommen Sie von uns die Zugangsdaten. Wir nutzen einen Videodienst, der die für Videosprechstunden vereinbarten technischen Anforderungen erfüllt (§ 365 SGB V).
- Gespräch. 45 bis 60 Minuten, mit denselben Inhalten wie beim Hausbesuch: Pflegesituation, Pflegegrad, Leistungen, Ihre Fragen. Das Kind oder die pflegebedürftige Person sollte dabei sein.
- Nachweis. Wir senden den Nachweis an Ihre Pflegekasse und Ihnen eine schriftliche Zusammenfassung.
Was Sie brauchen
- Ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera und Mikrofon
- Eine stabile Internetverbindung
- Einen Platz, an dem Sie ungestört sprechen können
- Den letzten Pflegebescheid und Ihre Fragen in Reichweite
Für wen sich Video eignet und für wen nicht
Gut geeignet ist der Videotermin, wenn die Situation stabil ist, wenn Sie weit entfernt wohnen oder wenn ein fremder Besuch für Ihr Kind jedes Mal eine große Belastung ist. Weniger geeignet ist er, wenn sich gerade viel verändert hat, wenn es um Hilfsmittel und die Wohnung geht oder wenn Sie Unterlagen gemeinsam durchgehen möchten. Dann ist der Hausbesuch die bessere Wahl, und wir sagen Ihnen das auch.
Kosten
Keine. Auch die Videoberatung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse, der privaten Pflegepflichtversicherung oder der Beihilfestelle ab.
Häufige Fragen
Zählt die Videoberatung als Nachweis für die Pflegekasse?
Ja. Eine Videoberatung, die nach den Vorgaben des § 37 Abs. 3 SGB XI stattfindet, ist ein vollwertiger Beratungseinsatz. Den Nachweis senden wir wie gewohnt an Ihre Pflegekasse.
Können zwei Termine hintereinander per Video stattfinden?
Nein. Das Gesetz erlaubt die Videokonferenz nur für jede zweite Beratung. Dazwischen findet ein Termin bei Ihnen zu Hause statt.
Wird das Gespräch aufgezeichnet?
Nein. Wir zeichnen Beratungsgespräche nicht auf.
Wir wohnen weit weg von Itzehoe. Wie läuft dann der Hausbesuch?
Hausbesuche machen wir im Umkreis von rund 150 Kilometern um unseren Standort Itzehoe, das deckt ganz Schleswig-Holstein ab. Weiter entfernte Termine planen wir mit etwas Vorlauf. Sagen Sie uns einfach, wo Sie wohnen.
Rechtsstand September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Für Sie ist die Beratung kostenfrei, wir rechnen mit der Pflegekasse ab.