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Leistungen der Pflegeversicherung 2026:
Was Ihnen nach Pflegegrad zusteht.

Pflegegeld ist nur eine Leistung von vielen. Ein häufiges Ergebnis unserer Beratung: Familien nutzen seit Jahren Töpfe nicht, die ihnen längst zustehen. Hier stehen alle Beträge bei häuslicher Pflege an einem Ort.

Rechtsstand September 2026 Anerkannte Beratungsstelle Beratung kostenfrei

Kurz gesagt

2026 gelten die Beträge vom 1. Januar 2025 unverändert weiter: Pflegegeld von 347 € bis 990 € im Monat, Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmittel 42 €, dazu ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme für die Wohnung.

Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe

Monatliche Leistungen

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungTages- und NachtpflegeEntlastungsbetrag
1131 €
2347 €796 €721 €131 €
3599 €1.497 €1.357 €131 €
4800 €1.859 €1.685 €131 €
5990 €2.299 €2.085 €131 €

Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie die Pflege selbst organisieren. Die Pflegesachleistung ist das Budget für einen ambulanten Pflegedienst. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen: Nutzen Sie zum Beispiel 40 Prozent der Sachleistung, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes. Tages- und Nachtpflege kommt zusätzlich hinzu und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Was das für Ihren Pflegegrad im Jahr bedeutet, rechnet der Leistungsrechner aus.

Entlastungsbetrag:
131 € im Monat

Ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, also etwa Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung. Er wird nicht ausgezahlt, sondern mit einem anerkannten Anbieter abgerechnet. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Mehr dazu im Ratgeber Entlastungsbetrag unserer Haushaltshilfe-Seite.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
42 € im Monat

Ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Der Antrag läuft über die Pflegekasse oder direkt über einen Anbieter. Wird erstaunlich oft nicht abgerufen.

Gemeinsamer Jahresbetrag:
3.539 €

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, ab Pflegegrad 2. Sie entscheiden selbst, wie Sie ihn aufteilen. Verhinderungspflege heißt: Jemand springt ein, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht, stundenweise oder tageweise. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen. Für Familien ist das oft der Topf, der am meisten Luft verschafft. Mehr im Ratgeber Verhinderungspflege.

Umwandlungsanspruch:
bis zu 40 Prozent der Sachleistung

Wer die Pflegesachleistung nicht oder nicht ganz für einen Pflegedienst braucht, darf ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent davon für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt. Ob sich das lohnt, rechnen wir im Beratungseinsatz mit Ihnen durch.

Wohnumfeld:
bis zu 4.180 € je Maßnahme

Zuschuss für Umbauten, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern, ab Pflegegrad 1. Bei Kindern geht es zum Beispiel um Sicherungen an Fenstern und Türen, ein bodengleiches Bad oder einen Treppenschutz. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Was oft übersehen wird

  • Pflegekurse für Angehörige sind kostenfrei, auf Wunsch auch als Schulung zu Hause.
  • Rentenbeiträge: Wer ein Kind mit Pflegegrad 2 oder höher mindestens zehn Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, für den zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung.
  • Pflegeunterstützungsgeld: bis zu zehn Arbeitstage Lohnersatz je pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr, wenn akut eine Pflegesituation organisiert werden muss.
  • Beratung: Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenfrei, auch wenn er freiwillig ist.

Was nicht von der Pflegekasse kommt

Schulbegleitung, Kita-Assistenz, Frühförderung, Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Insulinpumpe, Grad der Behinderung und Merkzeichen: Dafür sind Eingliederungshilfe, Jugendamt, Krankenkasse und das Landesamt für soziale Dienste zuständig. Wir sortieren mit Ihnen, was wo beantragt wird.

Häufige Fragen

Steigen die Beträge 2026?

Nein. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert. Die nächste Anpassung ist im Gesetz für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, 42 € für Pflegehilfsmittel, den Zuschuss für die Wohnung, Pflegekurse und den freiwilligen Beratungseinsatz. Pflegegeld, Sachleistung und den gemeinsamen Jahresbetrag gibt es ab Pflegegrad 2.

Verfällt der gemeinsame Jahresbetrag am Jahresende?

Ja, was im Kalenderjahr nicht genutzt wurde, lässt sich nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Anders beim Entlastungsbetrag: Dort haben Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich Verhinderungspflege nutze?

Bei stundenweiser Verhinderungspflege von weniger als acht Stunden am Tag läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird es für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt.

Rechtsstand September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Für Sie ist die Beratung kostenfrei, wir rechnen mit der Pflegekasse ab.

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