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Pflegegrad bei Kindern:
Antrag, Begutachtung und Altersvergleich.

Bei Kindern wird derselbe Fragenkatalog verwendet wie bei Erwachsenen, aber anders gelesen. Gezählt wird nur, was ein gleichaltriges, gesund entwickeltes Kind nicht braucht. Wer das weiß, beschreibt den Alltag so, dass er im Gutachten ankommt.

Rechtsstand September 2026 Anerkannte Beratungsstelle Beratung kostenfrei

Kurz gesagt

Kinder erhalten einen Pflegegrad nach denselben sechs Modulen wie Erwachsene. Bewertet wird aber nur der Hilfebedarf, der über den eines gleichaltrigen Kindes hinausgeht. Kinder bis 18 Monate werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.

Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe

Der Antrag

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse Ihres Kindes. Das ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse, über die das Kind versichert ist. Ein Anruf oder ein formloser Satz genügt, das Formular kommt dann per Post. Wichtig ist das Datum: Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, nicht ab dem Monat der Diagnose und nicht ab dem Tag der Begutachtung.

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Für die Entscheidung hat die Kasse in der Regel 25 Arbeitstage Zeit. Kinder sollen in der Regel von Gutachterinnen und Gutachtern mit Erfahrung in der Kinderkrankenpflege oder Kinderheilkunde begutachtet werden.

Der Altersvergleich

Ein zweijähriges Kind braucht Hilfe beim Anziehen, beim Essen und auf der Toilette. Das ist normal und zählt deshalb nicht. In die Bewertung geht nur ein, was über den Bedarf eines gleichaltrigen, gesund entwickelten Kindes hinausgeht. Je jünger das Kind, desto weniger bleibt in den Modulen übrig, in denen es um Selbstständigkeit geht.

Mit elf Jahren gilt ein Kind in allen bewerteten Bereichen als so selbstständig wie ein Erwachsener. Ab dann spielt der Altersvergleich keine Rolle mehr.

Zwei Bereiche werden von Anfang an unabhängig vom Alter bewertet: Modul 3, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, und Modul 5, der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen. Blutzucker messen, Medikamente geben, Sondenkost, Abwehr bei der Versorgung, nächtliche Unruhe: Das braucht kein gesundes Kind in keinem Alter, also zählt es immer.

Kinder bis 18 Monate

Für die Kleinsten gibt es eine Sonderregel im Gesetz (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Weil sich ihr Bedarf in den meisten Bereichen noch nicht von dem gleichaltriger Kinder abgrenzen lässt, werden sie pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, als es ihre Punkte ergeben. Wird das übersehen, fällt der Bescheid zu niedrig aus. In diesem Pflegegrad bleiben sie ohne neue Begutachtung bis zum 18. Lebensmonat.

Die sechs Module

ModulGewichtWorauf es bei Kindern ankommt
1 · Mobilität10 %Fortbewegen, Treppen, Umsetzen. Bei rein motorisch unauffälligen Kindern oft ohne Punkte.
2 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %nur der höhere Wert aus Modul 2 und 3 zähltOrientierung, Sprachverständnis, Gefahren erkennen, Bedürfnisse mitteilen.
3 · Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenAbwehr, Selbstgefährdung, Ängste, nächtliche Unruhe. Altersunabhängig bewertet.
4 · Selbstversorgung40 %Essen, Trinken, Waschen, Anziehen, Toilette. Das schwerste Modul, und das, in dem der Altersvergleich am härtesten trifft.
5 · Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen20 %Messungen, Injektionen, Medikamente, Therapien, Arztbesuche, Hilfsmittel. Altersunabhängig bewertet.
6 · Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %Tagesstruktur, Umgang mit Veränderungen, Kontakt zu anderen Kindern.

Aus den Modulen entstehen gewichtete Punkte von 0 bis 100. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Mit der Selbsteinschätzung können Sie grob überschlagen, wo Ihr Kind liegt und welches Modul den Ausschlag gibt.

Was nicht zählt

Die Diagnose allein begründet keinen Pflegegrad, und der Zeitaufwand in Minuten wird seit 2017 nicht mehr gemessen. Bewertet wird, wie selbstständig das Kind ist und wie oft bestimmte Maßnahmen nötig sind. Deshalb hilft es wenig, im Gespräch zu betonen, wie anstrengend alles ist. Es hilft, konkret zu sagen, was Sie wann tun und was passiert, wenn Sie es nicht tun.

Wie wir dabei helfen

Wir gehen mit Ihnen vor der Begutachtung die Module durch, schauen, wo der Bedarf Ihres Kindes tatsächlich liegt, und bereiten die Unterlagen vor. Dafür gibt es bei uns ein Pflegetagebuch und eine Checkliste zum Ausdrucken. Wie der Termin abläuft, steht unter Begutachtung vorbereiten. Für zwei Diagnosen haben wir eigene Seiten: Diabetes Typ 1 und Autismus.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ein Kind einen Pflegegrad bekommen?

Ab der Geburt. Es gibt kein Mindestalter. Bei Säuglingen und Kleinkindern zählen vor allem die altersunabhängigen Bereiche, also Modul 3 und Modul 5, und es gilt die Sonderregel bis 18 Monate.

Wird der Pflegegrad bei Kindern regelmäßig überprüft?

Häufig ja. Weil sich Kinder entwickeln, empfiehlt der Medizinische Dienst oft eine Wiederholungsbegutachtung nach einigen Jahren. Der Termin steht im Gutachten. Bis dahin gilt der Bescheid weiter.

Wer bekommt das Pflegegeld, wenn das Kind pflegebedürftig ist?

Anspruchsberechtigt ist das Kind. Ausgezahlt wird das Pflegegeld an die Eltern als gesetzliche Vertreter. Es ist dafür gedacht, die selbst organisierte Pflege sicherzustellen, ein Verwendungsnachweis wird nicht verlangt.

Zählt die Schulbegleitung für den Pflegegrad?

Nein, das sind getrennte Verfahren. Schulbegleitung läuft über die Eingliederungshilfe oder das Jugendamt, der Pflegegrad über die Pflegekasse. Berichte aus Schule und Kita sind aber gute Belege für die Begutachtung, weil sie den Alltag außerhalb der Familie zeigen.

Rechtsstand September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Für Sie ist die Beratung kostenfrei, wir rechnen mit der Pflegekasse ab.

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