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Fragen & Antworten

43 Fragen, die Familien und Pflegebedürftige uns stellen, mit unseren Antworten.

Stand September 2026 Familien-Pflegehandbuch

Beratungseinsatz

Muss ich einen Beratungseinsatz machen?

Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, müssen Sie grundsätzlich einmal pro Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz abrufen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist zusätzlich eine freiwillige Beratung einmal pro Quartal möglich.

Kostet mich der Beratungseinsatz etwas?

Nein. Für den gesetzlichen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI entstehen Ihnen grundsätzlich keine Beratungskosten. Die Vergütung trägt der zuständige Kostenträger.

Kann der erste Termin per Video stattfinden?

Nein. Der erstmalige Beratungseinsatz muss persönlich in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden. Danach kann derzeit auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die aktuelle Videoregelung gilt bis einschließlich 31. März 2027.

Was passiert, wenn ich den Termin verpasst habe?

Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann das Pflegegeld angemessen gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen werden. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, vor Ablauf der Frist erinnert zu werden. Wenn die Frist möglicherweise bereits verstrichen ist, melden Sie sich möglichst schnell.

Wir haben einen Pflegedienst. Müssen wir den Beratungseinsatz trotzdem machen?

Bei reiner Pflegesachleistung besteht keine verpflichtende Nachweispflicht. Auch bei einer klassischen Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Nachweis eines Beratungseinsatzes. Nutzen Sie dagegen als Pflegegeldbeziehende regelmäßig den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI, gelten besondere Regeln. Diese Konstellation sollte gesondert geprüft werden.

Muss mein Kind beim Beratungseinsatz dabei sein?

Ja, die Beratung findet dort statt, wo das Kind lebt, und das Kind sollte anwesend sein. Es muss nichts vorführen und nicht am Tisch sitzen. Wir sprechen mit Ihnen und erleben das Kind so, wie es an diesem Tag ist.

Bekomme ich eine Bestätigung über den Termin?

Die Durchführung des Beratungseinsatzes bestätigen wir gegenüber dem zuständigen Kostenträger. Erkenntnisse aus dem Gespräch teilen wir Ihnen mit, an den Kostenträger gehen sie grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung.

Wir haben gerade erst den Pflegegrad bekommen. Ab wann läuft die Frist?

Die Pflicht beginnt mit dem Bezug von Pflegegeld. Wenn noch kein Beratungseinsatz stattgefunden hat, gilt das laufende Halbjahr. Melden Sie sich nach dem Bescheid einfach bei uns, dann legen wir den ersten Termin so, dass Sie keine Frist im Nacken haben.

Kann ich die Beratungsstelle wechseln?

Jederzeit. Es gibt keine Bindung und keine Kündigungsfrist. Sie vereinbaren den nächsten Termin einfach bei der Stelle, zu der Sie wechseln möchten.

Alles zum Beratungseinsatz

Videoberatung

Zählt die Videoberatung als Beratungseinsatz?

Ja. Eine Videoberatung, die nach den Vorgaben des § 37 Abs. 3 SGB XI stattfindet, ist ein Beratungseinsatz. Die Durchführung bestätigen wir gegenüber dem zuständigen Kostenträger.

Können zwei Termine hintereinander per Video stattfinden?

Nein. Das Gesetz erlaubt die Videokonferenz nur für jede zweite Beratung. Dazwischen findet ein Termin bei Ihnen zu Hause statt.

Wird das Gespräch aufgezeichnet?

Nein. Wir zeichnen Beratungsgespräche nicht auf.

Wir wohnen weit weg von Itzehoe. Wie läuft dann der Hausbesuch?

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch. Weiter entfernte Termine planen wir mit etwas Vorlauf. Sagen Sie uns einfach, wo Sie wohnen.

Videoberatung: Voraussetzungen und Ablauf

Pflegegrad bei Kindern

Können Sie uns sagen, welchen Pflegegrad wir bekommen?

Einen bestimmten Pflegegrad können wir nicht zuverlässig vorhersagen oder zusagen. Wir können gemeinsam anschauen, in welchen Bereichen Selbstständigkeit oder Fähigkeiten eingeschränkt sind, erklären, wie die Pflegebegutachtung funktioniert, und Sie gezielt darauf vorbereiten. Welcher Pflegegrad festgestellt wird, richtet sich nach der individuellen Begutachtung. Die Entscheidung trifft die zuständige Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens.

Mein Kind hat Diabetes, Autismus oder ADHS. Kann ein Pflegegrad infrage kommen?

Eine Diagnose allein führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist, wie stark Selbstständigkeit oder Fähigkeiten beeinträchtigt sind und welcher gesundheitlich bedingte Unterstützungsbedarf über das altersübliche Maß hinausgeht.

Ab welchem Alter kann ein Kind einen Pflegegrad bekommen?

Ab der Geburt. Es gibt kein Mindestalter. Bei Säuglingen und Kleinkindern zählen vor allem die altersunabhängigen Bereiche, also Modul 3 und Modul 5. Für Kinder bis zu 18 Monaten gelten besondere gesetzliche Einstufungsregeln.

Wird der Pflegegrad bei Kindern regelmäßig überprüft?

Häufig ja. Weil sich Kinder entwickeln, empfiehlt der Medizinische Dienst oft eine Wiederholungsbegutachtung nach einigen Jahren. Der Termin steht im Gutachten. Bis dahin gilt der Bescheid weiter.

Wer bekommt das Pflegegeld, wenn das Kind pflegebedürftig ist?

Anspruchsberechtigt ist das Kind. Ausgezahlt wird das Pflegegeld an die Eltern als gesetzliche Vertreter. Es ist dafür gedacht, die selbst organisierte Pflege sicherzustellen, ein Verwendungsnachweis wird nicht verlangt.

Zählt die Schulbegleitung für den Pflegegrad?

Nein, das sind getrennte Verfahren. Schulbegleitung läuft über die Eingliederungshilfe oder das Jugendamt, der Pflegegrad über die Pflegekasse. Berichte aus Schule und Kita sind aber gute Belege für die Begutachtung, weil sie den Alltag außerhalb der Familie zeigen.

Pflegegrad bei Kindern

Diabetes Typ 1, Autismus und ADHS

Bekommt jedes Kind mit Typ-1-Diabetes einen Pflegegrad?

Nein. Eine Diabetesdiagnose allein führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Entscheidend ist, welche Unterstützung das einzelne Kind tatsächlich benötigt und welche Kriterien des Begutachtungsinstruments erfüllt sind. Bei Kindern kommt der Altersvergleich hinzu.

Lohnt sich der Antrag direkt nach der Diagnose?

Ein früher Antrag kann sinnvoll sein. Leistungen der Pflegeversicherung werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, zu dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag erst in einem späteren Monat gestellt, können Leistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ab Beginn des Antragsmonats gewährt werden. Der Antrag ist formlos möglich, ein Anruf bei der Pflegekasse genügt.

Zählt es, dass wir nachts aufstehen müssen?

Beschreiben Sie nächtliche Messungen, Alarme und Ihr Eingreifen im Pflegetagebuch und im Gespräch mit der Gutachterin, mit Häufigkeit. Ob und wie viele Punkte daraus entstehen, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Unser Kind hat eine Pumpe mit automatischer Abgabe. Fällt der Pflegegrad dann weg?

Nicht von selbst. Auch mit einem solchen System bleiben Katheter- und Sensorwechsel, Mahlzeiten, Alarme, Sport und Ausnahmesituationen. Entscheidend ist, was Ihr Kind davon selbst kann und was Sie übernehmen.

Gibt es einen Pflegegrad auch bei Asperger-Syndrom oder hochfunktionalem Autismus?

Das ist möglich. Die Unterform der Diagnose spielt für die Begutachtung keine Rolle. Bewertet wird, wie selbstständig das Kind im Alltag tatsächlich ist und wie oft belastende Verhaltensweisen auftreten. Ein Kind mit guten Schulnoten kann trotzdem in Modul 3, 4 und 6 erheblichen Bedarf haben.

Zählt ADHS zusätzlich zum Autismus?

Diagnosen werden nicht zusammengezählt. Aber alles, was im Alltag an Hilfe und Aufsicht nötig ist, fließt in dieselben Module ein, ganz gleich, aus welcher Diagnose es stammt. Beschreiben Sie den gesamten Bedarf. Mehr dazu auf der Seite Pflegegrad bei ADHS.

Dürfen wir jemanden zur Begutachtung dazuholen?

Ja, und wir empfehlen es. Eine zweite Person ergänzt, was im Moment untergeht. Das kann der andere Elternteil sein, eine Therapeutin oder die Schulbegleitung, die das Kind außerhalb der Familie erlebt.

Welche Unterlagen helfen bei der Begutachtung?

Hilfreich sind relevante medizinische, therapeutische und pädagogische Unterlagen, zum Beispiel Arztbriefe, Therapieberichte und Berichte aus Kita oder Schule, dazu ein Pflegetagebuch, das den Alltag mit Häufigkeiten beschreibt.

Mein Kind hat ADHS und eine weitere Diagnose. Was gilt dann?

Diagnosen werden nicht zusammengezählt. Bewertet wird der gesamte Unterstützungsbedarf in den sechs Modulen, ganz gleich, aus welcher Diagnose er stammt.

Kinder & Familie

Begutachtung, Bescheid und Widerspruch

Wann bekommen wir den Bescheid?

Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung grundsätzlich spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen. In bestimmten dringlichen Situationen gelten kürzere gesetzliche Fristen. Fordert die Pflegekasse noch zwingend erforderliche Unterlagen für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit an, wird die Frist unterbrochen. Sie läuft weiter, sobald die angeforderten Unterlagen bei der Pflegekasse eingegangen sind.

Was passiert, wenn die Pflegekasse länger braucht?

Wird die gesetzliche Entscheidungsfrist ohne einen von der Pflegekasse nicht zu vertretenden Verzögerungsgrund überschritten, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung entstehen. Für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.

Findet die Begutachtung immer zu Hause statt?

In der Regel ja, denn bewertet wird die Selbstständigkeit im eigenen Umfeld. In bestimmten Fällen, etwa bei einer Höherstufung, kann die Begutachtung auch per Telefon oder Video oder nach Aktenlage erfolgen. Bei Kindern und beim ersten Antrag ist der Hausbesuch üblich.

Darf ich den Termin verschieben?

Ja. Rufen Sie beim Medizinischen Dienst an, sobald Sie wissen, dass der Termin nicht passt. Wichtig ist nur, dass Sie nicht ohne Absage fehlen, das verzögert das Verfahren.

Können Sie bei der Begutachtung dabei sein?

Sprechen Sie uns darauf an. Ob das im Einzelfall möglich ist, klären wir mit Ihnen am Telefon. In jedem Fall bereiten wir den Termin mit Ihnen so vor, dass Sie wissen, was kommt.

Kann der Pflegegrad durch einen Widerspruch schlechter werden?

Im Widerspruchsverfahren wird der Fall neu geprüft. Dass dabei ein niedrigerer Pflegegrad herauskommt, ist selten, aber nicht ausgeschlossen. Wenn Ihr Bedarf gut belegt ist, ist das Risiko gering. Sprechen Sie im Zweifel vorher mit einem Sozialverband.

Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren?

Oft mehrere Monate. Entscheidet die Kasse drei Monate lang nicht, können Sie Untätigkeitsklage erheben. Das bisherige Pflegegeld läuft in dieser Zeit weiter.

Muss ich den Widerspruch selbst schreiben?

Sie können ihn selbst schreiben, er kostet nichts und braucht keine besondere Form außer der Schriftform. Wer sich vertreten lassen möchte, wendet sich an einen Sozialverband oder eine Kanzlei für Sozialrecht.

Die Frist ist abgelaufen. Ist jetzt alles verloren?

Nein. Sie können jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Er wirkt zwar nur für die Zukunft, führt aber zu einer neuen Begutachtung. Bereiten Sie diese so vor, wie es unter Begutachtung vorbereiten beschrieben ist.

Begutachtung vorbereiten

Leistungen

Steigen die Beträge 2026?

Nein. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert. Die nächste Anpassung ist im Gesetz für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat, bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, den Zuschuss für die Wohnung, Pflegekurse und den freiwilligen Beratungseinsatz. Pflegegeld, Sachleistung und den gemeinsamen Jahresbetrag gibt es ab Pflegegrad 2.

Verfällt der gemeinsame Jahresbetrag am Jahresende?

Ja, was im Kalenderjahr nicht genutzt wurde, lässt sich nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Anders beim Entlastungsbetrag: Dort haben Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich Verhinderungspflege nutze?

Bei stundenweiser Verhinderungspflege von weniger als acht Stunden am Tag läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird es für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt.

Leistungen 2026

Erwachsene und Senioren

Beraten Sie auch Erwachsene und Senioren?

Ja. Kinder und Familien sind unser besonderer Schwerpunkt. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir ebenso für Erwachsene und ältere Menschen in ganz Schleswig-Holstein durch.

Dürfen Angehörige beim Termin dabei sein?

Ja. Der Beratungseinsatz richtet sich an die pflegebedürftige Person und an die Menschen, die sie zu Hause versorgen.

Pflegeberatung für Erwachsene & Senioren

Stand: September 2026 · Fachliche Grundlage: SGB XI, Begutachtungsrichtlinien und aktuelle Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.

Sie müssen nicht erst alles verstanden haben, bevor Sie sich melden.

Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch.

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