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Leistungsrechner 2026:
Was steht Ihnen im Monat und im Jahr zu?

Pflegegeld ist nur ein Teil. Der Rechner zeigt für Ihren Pflegegrad, welche Beträge bei häuslicher Pflege zusammenkommen und welche Töpfe zusätzlich offenstehen.

Beträge 2026 Mit Kombinationsleistung Keine Datenübertragung

Was steht uns zu?

Zwei Angaben genügen. Gerechnet wird mit den Beträgen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten und 2026 unverändert sind.

Wie ist die Pflege organisiert?

Orientierungshilfe, keine rechtsverbindliche Auskunft. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Was die Zahlen bedeuten

Nur das Pflegegeld landet auf Ihrem Konto. Alle anderen Beträge sind Budgets: Die Pflegekasse bezahlt damit Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, oder erstattet Rechnungen. Was Sie nicht abrufen, verfällt. Beim Entlastungsbetrag haben Sie dafür bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit, beim gemeinsamen Jahresbetrag nur bis zum Jahresende.

Alle Beträge mit Erläuterung stehen unter Leistungen der Pflegeversicherung 2026.

Was der Rechner nicht zeigt

Leistungen anderer Träger fehlen hier, weil sie nicht vom Pflegegrad abhängen: Schulbegleitung und Kita-Assistenz über die Eingliederungshilfe, Hilfsmittel über die Krankenkasse, Nachteilsausgleiche über den Schwerbehindertenausweis. In der Beratung schauen wir auf das ganze Bild.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Jahresbetrag ausgezahlt, wenn ich ihn nicht nutze?

Nein. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird nur gegen Nachweis erstattet, etwa wenn eine andere Person die Pflege stunden- oder tageweise übernimmt.

Wer zählt bei der Verhinderungspflege als Ersatzperson?

Das können Verwandte, Freunde, Nachbarn oder ein Dienst sein. Bei nahen Angehörigen bis zum zweiten Grad und bei Personen im selben Haushalt ist die Erstattung grundsätzlich auf die Höhe des Pflegegeldes für bis zu zwei Monate begrenzt, zuzüglich nachgewiesener Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall.

Gelten die Beträge auch für privat Versicherte?

Ja. Die private Pflegepflichtversicherung leistet im gleichen Umfang wie die soziale Pflegeversicherung. Bei Beihilfeberechtigten teilen sich Versicherung und Beihilfestelle die Leistung.

Rechtsstand September 2026. Orientierungshilfe, keine rechtsverbindliche Auskunft.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Für Sie ist die Beratung kostenfrei, wir rechnen mit der Pflegekasse ab.

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