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Pflegegrad-Selbsteinschätzung:
Wo liegt mein Kind, und welches Modul gibt den Ausschlag?

Sechs Module, fünf Stufen, zwei Minuten. Das Ergebnis ersetzt kein Gutachten, zeigt Ihnen aber, wie die Punkte zusammenkommen und wo es sich lohnt, genauer hinzusehen.

Gewichtung nach § 15 SGB XI Sonderregel bis 18 Monate Keine Datenübertragung

Selbsteinschätzung in sechs Schritten

Wählen Sie in jedem Modul die Beschreibung, die dem Alltag Ihres Kindes am nächsten kommt. Denken Sie dabei an einen durchschnittlichen bis schlechten Tag, nicht an den besten.

Modul 1Mobilität10 %

Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen, Aufstehen, Umsetzen, Halten der Sitzposition.

Modul 2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % · nur der höhere Wert aus Modul 2 und 3 zählt

Personen erkennen, sich zurechtfinden, Gefahren einschätzen, Aufforderungen verstehen, Bedürfnisse mitteilen, sich am Gespräch beteiligen.

Modul 3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 % · nur der höhere Wert aus Modul 2 und 3 zählt

Nächtliche Unruhe, Selbstverletzung, Aggression, Abwehr bei der Versorgung, Ängste, Weglaufen. Wird altersunabhängig bewertet, es zählt die Häufigkeit.

Modul 4Selbstversorgung40 %

Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette. Es zählt auch, wenn Ihr Kind etwas körperlich könnte, es aber nur mit Anleitung oder unter Aufsicht tut.

Modul 5Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen20 %

Medikamente, Injektionen, Messungen, Verbände, Therapien, Arztbesuche, Diät. Wird altersunabhängig bewertet, es zählt, wie oft Sie etwas übernehmen müssen.

Modul 6Alltagsleben und soziale Kontakte15 %

Den Tag gestalten, sich beschäftigen, mit Veränderungen umgehen, Kontakt zu anderen Kindern aufnehmen und halten.

Grobe Orientierung, kein Gutachten. Der Medizinische Dienst bewertet 64 Einzelkriterien, bei Kindern im Vergleich zu Gleichaltrigen. Das Ergebnis hier kann davon deutlich abweichen. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.

So rechnet die Pflegeversicherung

Jedes Modul wird zuerst für sich bewertet und in eine von fünf Stufen eingeordnet: keine, geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigung. Jede Stufe hat einen festen gewichteten Punktwert. Die Punktwerte der Module werden addiert, wobei von Modul 2 und Modul 3 nur der höhere zählt. Die Summe liegt zwischen 0 und 100.

StufeModul 1Modul 2 oder 3Modul 4Modul 5Modul 6
keine00000
geringe2,53,751053,75
erhebliche57,520107,5
schwere7,511,25301511,25
schwerste1015402015
GesamtpunktePflegegrad
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

Was die Selbsteinschätzung nicht kann

Hinter jeder Stufe stehen im echten Gutachten viele Einzelfragen, bei Kindern jeweils im Vergleich zu einem gleichaltrigen, gesund entwickelten Kind. Dieser Vergleich lässt sich in einem Rechner nicht abbilden. Nutzen Sie das Ergebnis als Hinweis, in welchem Modul es sich lohnt, genauer hinzusehen, und nicht als Vorhersage des Bescheids. Die Grundlagen stehen unter Pflegegrad bei Kindern, die Vorbereitung unter Begutachtung vorbereiten.

Häufige Fragen

Warum zählt von Modul 2 und 3 nur eines?

So steht es in § 15 SGB XI. Kognitive Einschränkungen und belastende Verhaltensweisen hängen oft zusammen, deshalb fließt nur der höhere der beiden Werte ein. Beschreiben sollten Sie trotzdem beide vollständig, denn welcher höher ausfällt, zeigt sich erst im Gutachten.

Mein Ergebnis liegt knapp unter einer Schwelle. Was heißt das?

Dass es auf Genauigkeit ankommt. In diesem Bereich entscheidet oft, ob ein einzelnes Modul eine Stufe höher bewertet wird. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen ist dann die beste Vorbereitung.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Angaben an uns oder an Dritte übertragen.

Rechtsstand September 2026. Orientierungshilfe, keine rechtsverbindliche Auskunft.

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Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Für Sie ist die Beratung kostenfrei, wir rechnen mit der Pflegekasse ab.

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