Pflegeberatung in Flensburg:
Pflichttermin mit echtem Nutzen für Ihre Familie.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist Pflicht, sobald Pflegegeld fließt. Für Familien in Flensburg übernehmen wir den Termin als anerkannte Beratungsstelle, mit besonderem Blick auf pflegebedürftige Kinder.
Kurz gesagt
Anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI. Beratungseinsatz in Flensburg als Hausbesuch, nach dem ersten Termin im Wechsel auch per Video. Pflicht bei Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld einmal pro Halbjahr, für Sie kostenfrei.
Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe
Was wir in Flensburg für Sie tun
Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, den die Pflegekasse bei Pflegegeld verlangt. Dabei bleibt es nicht beim Formular: Wir prüfen mit Ihnen, ob der Pflegegrad zum tatsächlichen Aufwand passt, welche Budgets ungenutzt sind und was in Schule oder Kita gerade ansteht. Eine schriftliche Zusammenfassung bekommen Sie nach dem Termin.
Hausbesuch und Video
Von unserem Standort in Itzehoe sind es bis Flensburg rund 95 Kilometer Luftlinie. Unser Einsatzgebiet reicht 150 Kilometer weit, Flensburg gehört also dazu. Die erste Beratung muss nach dem Gesetz bei Ihnen zu Hause stattfinden, auch in Flensburg. Diesen Hausbesuch planen wir mit Vorlauf, damit Anfahrt und Termin zu Ihrem Alltag passen. Danach kann auf Ihren Wunsch jede zweite Beratung per Video erfolgen.
Schwerpunkt Kinder
Wir beraten Familien und Erwachsene bei jedem Pflegegrad. Besonders oft geht es um Kinder mit Diabetes Typ 1, Autismus, Epilepsie oder Mehrfachbehinderung. Ist der Bescheid zu niedrig ausgefallen, erklären wir das Gutachten und zeigen, wie ein Widerspruch abläuft.
Flensburg und Umgebung
Flensburg liegt ganz im Norden an der dänischen Grenze. Von Itzehoe aus ist es die weiteste Strecke im Land. Hausbesuche planen wir hier mit Vorlauf, jeden zweiten Termin können Sie per Video wahrnehmen.
Wenn Sie unsicher sind, wer wofür zuständig ist: Der Pflegestützpunkt in Flensburg hilft trägerneutral weiter, die Pflegekasse berät nach § 7a SGB XI, und für den Pflichtnachweis bei Pflegegeld sind wir als anerkannte Beratungsstelle da.
Fristen und Leistungen
Wann Ihr nächster Termin fällig ist, zeigt der Fristrechner, auf Wunsch mit Eintrag für den Kalender. Alle Regeln zu Pflicht, Fristen und Ablauf stehen unter Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3.
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Häufige Fragen
Kommen Sie für den Beratungseinsatz nach Flensburg?
Ja. Wir machen Hausbesuche im Umkreis von rund 150 Kilometern um unseren Standort Itzehoe, Flensburg liegt rund 95 Kilometer Luftlinie entfernt. Den Termin stimmen wir telefonisch ab. Nach dem ersten Hausbesuch kann auf Ihren Wunsch jede zweite Beratung per Video stattfinden.
Wir haben noch keinen Pflegegrad. Können wir uns trotzdem melden?
Ja. Wir erklären Ihnen, wie der Antrag läuft und wie Sie die Begutachtung vorbereiten. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.
Ich habe bisher einen Pflegedienst für den Beratungseinsatz. Darf ich wechseln?
Ja. Sie haben die freie Wahl unter allen zugelassenen und anerkannten Stellen. Eine Kündigung ist nicht nötig, Sie vereinbaren den nächsten Termin einfach bei uns.
Rechtsstand September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Für Sie ist die Beratung kostenfrei, wir rechnen mit der Pflegekasse ab.