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Pflegeberatung in Garding:
Der Beratungseinsatz kommt zu Ihnen nach Hause.

Einmal im Halbjahr verlangt die Pflegekasse den Beratungseinsatz. Wir machen daraus für Familien in Garding eine Stunde, die sich lohnt: mit Zeit für Ihre Fragen und einem ehrlichen Blick auf den Pflegegrad.

Hausbesuche in ganz Schleswig-Holstein Schwerpunkt Kinder & Familie IK 590108178

Kurz gesagt

Für Familien in Garding und in Nordfriesland: Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch eine anerkannte Beratungsstelle mit Schwerpunkt Kinder. Erster Termin zu Hause, danach auf Wunsch jeder zweite per Video. Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe

Der Beratungseinsatz in Garding

Wer mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld bezieht, muss einmal pro Halbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. So steht es in § 37 Abs. 3 SGB XI. Als anerkannte Beratungsstelle übernehmen wir diesen Termin für Familien in Garding. Er dauert 45 bis 60 Minuten, findet bei Ihnen zu Hause statt und kostet Sie nichts. Den Nachweis senden wir direkt an Ihre Pflegekasse.

Hausbesuch und Videoberatung

Von unserem Standort in Itzehoe sind es bis Garding rund 65 Kilometer Luftlinie. Wir führen Beratungseinsätze in ganz Schleswig-Holstein durch, Garding gehört also dazu. Hausbesuche in Garding planen wir mit etwas Vorlauf und stimmen den Tag mit Ihnen ab. Die erste Beratung findet immer bei Ihnen zu Hause statt, so will es das Gesetz. Danach können Sie auf Wunsch jeden zweiten Termin per Video wahrnehmen, das spart auf beiden Seiten Fahrzeit.

Schwerpunkt Kinder

Wolkenfreie Zeit begleitet Kinder als Schulbegleitung, in der Kita-Assistenz und mit medizinischer Assistenz im Unterricht. Aus dieser Arbeit kommt unser Blick: Wir kennen die Fragen zwischen Pflegekasse, Eingliederungshilfe und Schule. Mehr dazu unter Pflegegrad bei Kindern.

Pflegeberatung in Nordfriesland

Nordfriesland reicht von der Halbinsel Eiderstedt mit Garding und Sankt Peter-Ording über Husum und Niebüll bis zu den Inseln und Halligen. Kaum ein Kreis hat längere Wege. Gerade deshalb lohnt es sich, den Beratungseinsatz früh im Halbjahr zu planen und die Videoberatung im Wechsel zu nutzen.

Wenn Sie unsicher sind, wer wofür zuständig ist: Der Pflegestützpunkt im Kreis Nordfriesland hilft trägerneutral weiter, die Pflegekasse berät nach § 7a SGB XI, und für den Pflichtnachweis bei Pflegegeld sind wir als anerkannte Beratungsstelle da.

Fristen und Leistungen

Pflegegrad ist mehr als Pflegegeld: Entlastungsbetrag bis zu 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 €, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 €. Der Leistungsrechner zeigt, was bei Ihrem Pflegegrad zusammenkommt.

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Häufige Fragen

Kommen Sie für den Beratungseinsatz nach Garding?

Ja. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch. Den Termin stimmen wir telefonisch ab.

Ich habe bisher einen Pflegedienst für den Beratungseinsatz. Darf ich wechseln?

Ja. Sie haben die freie Wahl unter allen zugelassenen und anerkannten Stellen. Eine Kündigung ist nicht nötig, Sie vereinbaren den nächsten Termin einfach bei uns.

Kann die Beratung per Video stattfinden?

Der erstmalige Beratungseinsatz muss persönlich in der häuslichen Umgebung stattfinden. Danach kann derzeit auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die derzeitige gesetzliche Videoregelung gilt bis einschließlich 31. März 2027.

Stand: September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.

Sie müssen nicht erst alles verstanden haben, bevor Sie sich melden.

Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch.

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