Pflegeberatung in Rethwisch:
Pflichttermin mit echtem Nutzen für Ihre Familie.
Einmal im Halbjahr verlangt die Pflegekasse den Beratungseinsatz. Wir machen daraus für Familien in Rethwisch eine Stunde, die sich lohnt: mit Zeit für Ihre Fragen und einem ehrlichen Blick auf den Pflegegrad.
Kurz gesagt
Anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI. Beratungseinsatz in Rethwisch als Hausbesuch, in ganz Schleswig-Holstein. Pflicht bei Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld einmal pro Halbjahr, für Sie kostenfrei.
Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe
Der Beratungseinsatz in Rethwisch
Wer mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld bezieht, muss einmal pro Halbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. So steht es in § 37 Abs. 3 SGB XI. Als anerkannte Beratungsstelle übernehmen wir diesen Termin für Familien in Rethwisch. Er dauert 45 bis 60 Minuten, findet bei Ihnen zu Hause statt und kostet Sie nichts. Den Nachweis senden wir direkt an Ihre Pflegekasse.
Hausbesuch und Videoberatung
Von unserem Standort in Itzehoe sind es bis Rethwisch rund 60 Kilometer Luftlinie. Wir führen Beratungseinsätze in ganz Schleswig-Holstein durch, Rethwisch gehört also dazu. Für Rethwisch gilt: erster Termin zu Hause, danach auf Wunsch im Wechsel per Video. Hausbesuche legen wir mit Ihnen fest, auch am Abend. Wenn Ihre Frist drückt, sagen Sie es gleich am Telefon, dann suchen wir den schnellsten Weg.
Schwerpunkt Kinder
Wolkenfreie Zeit begleitet Kinder als Schulbegleitung, in der Kita-Assistenz und mit medizinischer Assistenz im Unterricht. Aus dieser Arbeit kommt unser Blick: Wir kennen die Fragen zwischen Pflegekasse, Eingliederungshilfe und Schule. Mehr dazu unter Pflegegrad bei Kindern.
Pflegeberatung im Kreis Stormarn
Stormarn liegt zwischen Hamburg und Lübeck. Ahrensburg, Bargteheide, Bad Oldesloe und Reinfeld reihen sich entlang dieser Achse, Reinbek liegt im Süden des Kreises am Sachsenwald. Viele Eltern pendeln hier zur Arbeit. Deshalb bieten wir Termine am Abend und im Wechsel die Videoberatung an.
Wenn Sie unsicher sind, wer wofür zuständig ist: Der Pflegestützpunkt im Kreis Stormarn hilft trägerneutral weiter, die Pflegekasse berät nach § 7a SGB XI, und für den Pflichtnachweis bei Pflegegeld sind wir als anerkannte Beratungsstelle da.
Fristen und Leistungen
Wann Ihr nächster Termin fällig ist, zeigt der Fristrechner, auf Wunsch mit Eintrag für den Kalender. Alle Regeln zu Pflicht, Fristen und Ablauf stehen unter Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3.
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Häufige Fragen
Kommen Sie für den Beratungseinsatz nach Rethwisch?
Ja. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch. Den Termin stimmen wir telefonisch ab.
Wir haben noch keinen Pflegegrad. Können wir uns trotzdem melden?
Ja. Wir erklären Ihnen, wie der Antrag läuft und wie Sie die Begutachtung vorbereiten. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.
Ich habe bisher einen Pflegedienst für den Beratungseinsatz. Darf ich wechseln?
Ja. Sie haben die freie Wahl unter allen zugelassenen und anerkannten Stellen. Eine Kündigung ist nicht nötig, Sie vereinbaren den nächsten Termin einfach bei uns.
Stand: September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.
Sie müssen nicht erst alles verstanden haben, bevor Sie sich melden.
Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch.