Pflegeberatung in Wattenbek:
Beratungseinsatz mit Blick auf Kinder.
Pflegegeld und trotzdem viele offene Fragen? Für Familien in Wattenbek verbinden wir den halbjährlichen Pflichttermin mit einer Beratung, die über den Nachweis hinausgeht: Pflegegrad, ungenutzte Leistungen, Schule und Kita.
Kurz gesagt
Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Wattenbek durch. Die Kosten trägt die Pflegekasse, den Nachweis reichen wir ein. Schwerpunkt: Familien mit pflegebedürftigen Kindern, etwa bei Diabetes Typ 1, Autismus oder ADHS.
Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe
Für wen der Termin Pflicht ist
Pflicht ist der Beratungseinsatz für alle, die mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld beziehen, seit dem 1. Januar 2026 einheitlich einmal pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie zusätzlich jedes Quartal einen Termin abrufen, bei Pflegegrad 1 und bei reiner Pflegesachleistung einmal pro Halbjahr freiwillig. In allen Fällen zahlt die Pflegekasse. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Wattenbek.
Hausbesuch und Videoberatung
Wir kommen in ganz Schleswig-Holstein zu Ihnen nach Hause. Wattenbek ist von unserem Standort Itzehoe rund 45 Kilometer Luftlinie entfernt. Für Wattenbek gilt: erster Termin zu Hause, danach auf Wunsch im Wechsel per Video. Hausbesuche legen wir mit Ihnen fest, auch am Abend. Wenn Ihre Frist drückt, sagen Sie es gleich am Telefon, dann suchen wir den schnellsten Weg.
Schwerpunkt Kinder
Bei Kindern zählt in der Begutachtung nur, was über den Bedarf eines gleichaltrigen Kindes hinausgeht. Wir gehen mit Ihnen die sechs Module durch und erklären, wie die Pflegebegutachtung funktioniert. Die Grundlagen stehen unter Pflegegrad bei Kindern.
Pflegeberatung im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Rendsburg-Eckernförde ist der flächengrößte Kreis in Schleswig-Holstein. Er reicht von Hohenwestedt und Hanerau-Hademarschen an der Grenze zum Kreis Steinburg über Rendsburg und Büdelsdorf am Nord-Ostsee-Kanal bis nach Eckernförde an der Ostsee. Der Süden des Kreises ist von Itzehoe aus schnell erreicht.
Zusätzlich zum Beratungseinsatz können Sie die freiwillige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Ihrer Pflegekasse nutzen. Trägerneutral berät der Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Beides ersetzt den Pflichttermin nach § 37 Abs. 3 nicht, ergänzt ihn aber gut.
Fristen und Leistungen
Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann das Pflegegeld angemessen gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen werden. Planen Sie den Termin deshalb nicht auf die letzten Wochen des Halbjahres. Mit dem Fristrechner sehen Sie, bis wann er stattfinden muss.
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Häufige Fragen
Kommen Sie für den Beratungseinsatz nach Wattenbek?
Ja. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch. Den Termin stimmen wir telefonisch ab.
Muss ich den Nachweis selbst an die Pflegekasse schicken?
Nein. Die Durchführung des Beratungseinsatzes bestätigen wir gegenüber dem zuständigen Kostenträger.
Wir haben noch keinen Pflegegrad. Können wir uns trotzdem melden?
Ja. Wir erklären Ihnen, wie der Antrag läuft und wie Sie die Begutachtung vorbereiten. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.
Stand: September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.
Sie müssen nicht erst alles verstanden haben, bevor Sie sich melden.
Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch.