Pflegeberatung in Glückstadt:
Beratungseinsatz mit Blick auf Kinder.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist Pflicht, sobald Pflegegeld fließt. Für Familien in Glückstadt übernehmen wir den Termin als anerkannte Beratungsstelle, mit besonderem Blick auf pflegebedürftige Kinder.
Kurz gesagt
Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Glückstadt durch. Die Kosten trägt die Pflegekasse, den Nachweis reichen wir ein. Schwerpunkt: Familien mit pflegebedürftigen Kindern, etwa bei Diabetes Typ 1, Autismus oder ADHS.
Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe
Was wir in Glückstadt für Sie tun
Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, den die Pflegekasse bei Pflegegeld verlangt. Dabei bleibt es nicht beim Formular: Wir sprechen über die aktuelle Pflegesituation, Entlastungsmöglichkeiten, Leistungen der Pflegeversicherung und bei Familien auch über Schnittstellen zu Schule, Kita und Teilhabe. Eine schriftliche Zusammenfassung bekommen Sie nach dem Termin.
Hausbesuch und Videoberatung
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch. Unser Standort ist Itzehoe, Glückstadt liegt rund 15 Kilometer Luftlinie entfernt. Von unserem Büro in Itzehoe ist Glückstadt schnell erreicht. Deshalb können wir Termine hier flexibel legen, auch abends oder am Wochenende, wenn es anders nicht in den Familienalltag passt. Die Videoberatung ist im Wechsel möglich, der Hausbesuch bleibt die Regel.
Schwerpunkt Kinder
Wir beraten Kinder, Familien, Erwachsene und Senioren. Besonders oft geht es um Kinder mit Diabetes Typ 1, Autismus oder ADHS. Sind Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden, erklären wir das Gutachten und wie ein Widerspruch abläuft.
Pflegeberatung im Kreis Steinburg
Der Kreis Steinburg ist unser Schwerpunkt. Das Büro liegt in Itzehoe, von dort sind es in jeden Ort des Kreises kurze Wege: in die Wilstermarsch genauso wie auf die Geest bei Hohenlockstedt und Kellinghusen oder an die Elbe nach Glückstadt.
Der Pflegestützpunkt im Kreis Steinburg berät kostenlos und trägerneutral zu allen Fragen der Pflege. Ihre Pflegekasse bietet außerdem die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an. Den Nachweis für das Pflegegeld bekommen Sie dort nicht, dafür ist der Beratungseinsatz da.
Fristen und Leistungen
Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann das Pflegegeld angemessen gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen werden. Planen Sie den Termin deshalb nicht auf die letzten Wochen des Halbjahres. Mit dem Fristrechner sehen Sie, bis wann er stattfinden muss.
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Häufige Fragen
Kommen Sie für den Beratungseinsatz nach Glückstadt?
Ja. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch. Den Termin stimmen wir telefonisch ab.
Muss ich den Nachweis selbst an die Pflegekasse schicken?
Nein. Die Durchführung des Beratungseinsatzes bestätigen wir gegenüber dem zuständigen Kostenträger.
Wir haben noch keinen Pflegegrad. Können wir uns trotzdem melden?
Ja. Wir erklären Ihnen, wie der Antrag läuft und wie Sie die Begutachtung vorbereiten. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.
Stand: September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.
Sie müssen nicht erst alles verstanden haben, bevor Sie sich melden.
Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch.