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Pflegeberatung in Horst:
Der Beratungseinsatz kommt zu Ihnen nach Hause.

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist Pflicht, sobald Pflegegeld fließt. Für Familien in Horst übernehmen wir den Termin als anerkannte Beratungsstelle, mit besonderem Blick auf pflegebedürftige Kinder.

Hausbesuch oder Video Für Sie kostenfrei IK 590108178

Kurz gesagt

Für Familien in Horst und im Kreis Steinburg: Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch eine anerkannte Beratungsstelle mit Schwerpunkt Kinder. Erster Termin zu Hause, danach auf Wunsch jeder zweite per Video. Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe

Was wir in Horst für Sie tun

Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, den die Pflegekasse bei Pflegegeld verlangt. Dabei bleibt es nicht beim Formular: Wir prüfen mit Ihnen, ob der Pflegegrad zum tatsächlichen Aufwand passt, welche Budgets ungenutzt sind und was in Schule oder Kita gerade ansteht. Eine schriftliche Zusammenfassung bekommen Sie nach dem Termin.

Hausbesuch und Video

Von unserem Standort in Itzehoe sind es bis Horst rund 15 Kilometer Luftlinie. Unser Einsatzgebiet reicht 150 Kilometer weit, Horst gehört also dazu. Horst liegt in unserem Schwerpunktgebiet rund um Itzehoe. Hausbesuche sind hier ohne langen Vorlauf möglich, auf Wunsch auch am späten Nachmittag, abends oder am Wochenende. Nach dem ersten Termin zu Hause können Sie jeden zweiten per Video wahrnehmen, müssen es aber nicht.

Schwerpunkt Kinder

Wir beraten Familien und Erwachsene bei jedem Pflegegrad. Besonders oft geht es um Kinder mit Diabetes Typ 1, Autismus, Epilepsie oder Mehrfachbehinderung. Ist der Bescheid zu niedrig ausgefallen, erklären wir das Gutachten und zeigen, wie ein Widerspruch abläuft.

Pflegeberatung im Kreis Steinburg

Der Kreis Steinburg ist unser Schwerpunkt. Das Büro liegt in Itzehoe, von dort sind es in jeden Ort des Kreises kurze Wege: in die Wilstermarsch genauso wie auf die Geest bei Hohenlockstedt und Kellinghusen oder an die Elbe nach Glückstadt.

Wenn Sie unsicher sind, wer wofür zuständig ist: Der Pflegestützpunkt im Kreis Steinburg hilft trägerneutral weiter, die Pflegekasse berät nach § 7a SGB XI, und für den Pflichtnachweis bei Pflegegeld sind wir als anerkannte Beratungsstelle da.

Fristen und Leistungen

Viele Familien nutzen Leistungen nicht, die ihnen zustehen: 131 € Entlastungsbetrag im Monat, 42 € für Pflegehilfsmittel, 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Der Leistungsrechner zeigt, was bei Ihrem Pflegegrad zusammenkommt.

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Häufige Fragen

Kommen Sie für den Beratungseinsatz nach Horst?

Ja. Wir machen Hausbesuche im Umkreis von rund 150 Kilometern um unseren Standort Itzehoe, Horst liegt rund 15 Kilometer Luftlinie entfernt. Den Termin stimmen wir telefonisch ab. Nach dem ersten Hausbesuch kann auf Ihren Wunsch jede zweite Beratung per Video stattfinden.

Beraten Sie nur Familien mit Kindern?

Nein. Kinder sind unser Schwerpunkt, wir führen den Beratungseinsatz aber bei jedem Pflegegrad, in jedem Alter und bei jedem Krankheitsbild durch.

Was kostet der Beratungseinsatz in Horst?

Für Sie nichts. Die Kosten trägt die Pflegekasse, bei privat Versicherten die private Pflegepflichtversicherung, bei Beihilfeberechtigten anteilig die Beihilfestelle. Wir rechnen direkt ab.

Rechtsstand September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Für Sie ist die Beratung kostenfrei, wir rechnen mit der Pflegekasse ab.

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