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Pflegeberatung in Kirchbarkau:
Beratungseinsatz mit Blick auf Kinder.

Pflegegeld und trotzdem viele offene Fragen? Für Familien in Kirchbarkau verbinden wir den halbjährlichen Pflichttermin mit einer Beratung, die über den Nachweis hinausgeht: Pflegegrad, ungenutzte Leistungen, Schule und Kita.

Hausbesuche in ganz Schleswig-Holstein Schwerpunkt Kinder & Familie IK 590108178

Kurz gesagt

Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Kirchbarkau durch. Die Kosten trägt die Pflegekasse, den Nachweis reichen wir ein. Schwerpunkt: Familien mit pflegebedürftigen Kindern, etwa bei Diabetes Typ 1, Autismus oder ADHS.

Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe

Für wen der Termin Pflicht ist

Pflicht ist der Beratungseinsatz für alle, die mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld beziehen, seit dem 1. Januar 2026 einheitlich einmal pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie zusätzlich jedes Quartal einen Termin abrufen, bei Pflegegrad 1 und bei reiner Pflegesachleistung einmal pro Halbjahr freiwillig. In allen Fällen zahlt die Pflegekasse. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Kirchbarkau.

Hausbesuch und Videoberatung

Von unserem Standort in Itzehoe sind es bis Kirchbarkau rund 60 Kilometer Luftlinie. Wir führen Beratungseinsätze in ganz Schleswig-Holstein durch, Kirchbarkau gehört also dazu. Hausbesuche in Kirchbarkau planen wir mit etwas Vorlauf und stimmen den Tag mit Ihnen ab. Die erste Beratung findet immer bei Ihnen zu Hause statt, so will es das Gesetz. Danach können Sie auf Wunsch jeden zweiten Termin per Video wahrnehmen, das spart auf beiden Seiten Fahrzeit.

Schwerpunkt Kinder

Bei Kindern zählt in der Begutachtung nur, was über den Bedarf eines gleichaltrigen Kindes hinausgeht. Wir gehen mit Ihnen die sechs Module durch und erklären, wie die Pflegebegutachtung funktioniert. Die Grundlagen stehen unter Pflegegrad bei Kindern.

Pflegeberatung im Kreis Plön

Der Kreis Plön liegt zwischen Kiel und der Ostsee, mitten in der Holsteinischen Schweiz. Preetz, Plön, Schwentinental, Lütjenburg und Schönberg sind die größeren Orte, dazwischen liegen viele kleine Gemeinden an den Seen und in der Probstei.

Wenn Sie unsicher sind, wer wofür zuständig ist: Der Pflegestützpunkt im Kreis Plön hilft trägerneutral weiter, die Pflegekasse berät nach § 7a SGB XI, und für den Pflichtnachweis bei Pflegegeld sind wir als anerkannte Beratungsstelle da.

Fristen und Leistungen

Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann das Pflegegeld angemessen gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen werden. Planen Sie den Termin deshalb nicht auf die letzten Wochen des Halbjahres. Mit dem Fristrechner sehen Sie, bis wann er stattfinden muss.

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Häufige Fragen

Kommen Sie für den Beratungseinsatz nach Kirchbarkau?

Ja. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch. Den Termin stimmen wir telefonisch ab.

Muss ich den Nachweis selbst an die Pflegekasse schicken?

Nein. Die Durchführung des Beratungseinsatzes bestätigen wir gegenüber dem zuständigen Kostenträger.

Wir haben noch keinen Pflegegrad. Können wir uns trotzdem melden?

Ja. Wir erklären Ihnen, wie der Antrag läuft und wie Sie die Begutachtung vorbereiten. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.

Stand: September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.

Sie müssen nicht erst alles verstanden haben, bevor Sie sich melden.

Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch.

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