Pflegeberatung in Plön:
Pflichttermin mit echtem Nutzen für Ihre Familie.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist Pflicht, sobald Pflegegeld fließt. Für Familien in Plön übernehmen wir den Termin als anerkannte Beratungsstelle, mit besonderem Blick auf pflegebedürftige Kinder.
Kurz gesagt
Anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI. Beratungseinsatz in Plön als Hausbesuch, in ganz Schleswig-Holstein. Pflicht bei Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld einmal pro Halbjahr, für Sie kostenfrei.
Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe
Was wir in Plön für Sie tun
Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, den die Pflegekasse bei Pflegegeld verlangt. Dabei bleibt es nicht beim Formular: Wir sprechen über die aktuelle Pflegesituation, Entlastungsmöglichkeiten, Leistungen der Pflegeversicherung und bei Familien auch über Schnittstellen zu Schule, Kita und Teilhabe. Eine schriftliche Zusammenfassung bekommen Sie nach dem Termin.
Hausbesuch und Videoberatung
Wir kommen in ganz Schleswig-Holstein zu Ihnen nach Hause. Plön ist von unserem Standort Itzehoe rund 65 Kilometer Luftlinie entfernt. Nach Plön kommen wir zum Hausbesuch nach Terminabsprache. Melden Sie sich am besten früh im Halbjahr, dann finden wir einen Tag, der passt. Nach dem ersten Termin zu Hause ist der Wechsel mit der Videoberatung möglich.
Schwerpunkt Kinder
Wir beraten Kinder, Familien, Erwachsene und Senioren. Besonders oft geht es um Kinder mit Diabetes Typ 1, Autismus oder ADHS. Sind Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden, erklären wir das Gutachten und wie ein Widerspruch abläuft.
Pflegeberatung im Kreis Plön
Der Kreis Plön liegt zwischen Kiel und der Ostsee, mitten in der Holsteinischen Schweiz. Preetz, Plön, Schwentinental, Lütjenburg und Schönberg sind die größeren Orte, dazwischen liegen viele kleine Gemeinden an den Seen und in der Probstei.
Zusätzlich zum Beratungseinsatz können Sie die freiwillige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Ihrer Pflegekasse nutzen. Trägerneutral berät der Pflegestützpunkt im Kreis Plön. Beides ersetzt den Pflichttermin nach § 37 Abs. 3 nicht, ergänzt ihn aber gut.
Fristen und Leistungen
Wann Ihr nächster Termin fällig ist, zeigt der Fristrechner, auf Wunsch mit Eintrag für den Kalender. Alle Regeln zu Pflicht, Fristen und Ablauf stehen unter Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3.
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Häufige Fragen
Kommen Sie für den Beratungseinsatz nach Plön?
Ja. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch. Den Termin stimmen wir telefonisch ab.
Wir haben noch keinen Pflegegrad. Können wir uns trotzdem melden?
Ja. Wir erklären Ihnen, wie der Antrag läuft und wie Sie die Begutachtung vorbereiten. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.
Ich habe bisher einen Pflegedienst für den Beratungseinsatz. Darf ich wechseln?
Ja. Sie haben die freie Wahl unter allen zugelassenen und anerkannten Stellen. Eine Kündigung ist nicht nötig, Sie vereinbaren den nächsten Termin einfach bei uns.
Stand: September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.
Sie müssen nicht erst alles verstanden haben, bevor Sie sich melden.
Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch.