Pflegeberatung in Schönberg (Holstein):
Der Beratungseinsatz kommt zu Ihnen nach Hause.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist Pflicht, sobald Pflegegeld fließt. Für Familien in Schönberg (Holstein) übernehmen wir den Termin als anerkannte Beratungsstelle, mit besonderem Blick auf pflegebedürftige Kinder.
Kurz gesagt
Für Familien in Schönberg (Holstein) und im Kreis Plön: Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch eine anerkannte Beratungsstelle mit Schwerpunkt Kinder. Erster Termin zu Hause, danach auf Wunsch jeder zweite per Video. Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe
Was wir in Schönberg (Holstein) für Sie tun
Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, den die Pflegekasse bei Pflegegeld verlangt. Dabei bleibt es nicht beim Formular: Wir sprechen über die aktuelle Pflegesituation, Entlastungsmöglichkeiten, Leistungen der Pflegeversicherung und bei Familien auch über Schnittstellen zu Schule, Kita und Teilhabe. Eine schriftliche Zusammenfassung bekommen Sie nach dem Termin.
Hausbesuch und Videoberatung
Wir kommen in ganz Schleswig-Holstein zu Ihnen nach Hause. Schönberg (Holstein) ist von unserem Standort Itzehoe rund 75 Kilometer Luftlinie entfernt. Weite Wege gehören im Kreis Plön dazu. Wir kommen zum Hausbesuch nach Absprache. Nach dem ersten Termin zu Hause kann derzeit auf Wunsch jede zweite Beratung per Video erfolgen, die Regelung gilt bis einschließlich 31. März 2027. Rufen Sie früh im Halbjahr an, dann bleibt genug Spielraum für einen Termin, der passt.
Schwerpunkt Kinder
Wir beraten Kinder, Familien, Erwachsene und Senioren. Besonders oft geht es um Kinder mit Diabetes Typ 1, Autismus oder ADHS. Sind Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden, erklären wir das Gutachten und wie ein Widerspruch abläuft.
Pflegeberatung im Kreis Plön
Der Kreis Plön liegt zwischen Kiel und der Ostsee, mitten in der Holsteinischen Schweiz. Preetz, Plön, Schwentinental, Lütjenburg und Schönberg sind die größeren Orte, dazwischen liegen viele kleine Gemeinden an den Seen und in der Probstei.
Zusätzlich zum Beratungseinsatz können Sie die freiwillige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Ihrer Pflegekasse nutzen. Trägerneutral berät der Pflegestützpunkt im Kreis Plön. Beides ersetzt den Pflichttermin nach § 37 Abs. 3 nicht, ergänzt ihn aber gut.
Fristen und Leistungen
Pflegegrad ist mehr als Pflegegeld: Entlastungsbetrag bis zu 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 €, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 €. Der Leistungsrechner zeigt, was bei Ihrem Pflegegrad zusammenkommt.
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Häufige Fragen
Kommen Sie für den Beratungseinsatz nach Schönberg (Holstein)?
Ja. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch. Den Termin stimmen wir telefonisch ab.
Beraten Sie nur Familien mit Kindern?
Nein. Kinder sind unser Schwerpunkt, wir führen den Beratungseinsatz aber bei jedem Pflegegrad, in jedem Alter und bei jedem Krankheitsbild durch.
Was kostet der Beratungseinsatz in Schönberg (Holstein)?
Für den gesetzlichen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI entstehen Ihnen grundsätzlich keine Beratungskosten. Die Vergütung trägt der zuständige Kostenträger.
Stand: September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.
Sie müssen nicht erst alles verstanden haben, bevor Sie sich melden.
Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch.