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Pflegeberatung in Kiel:
Pflichttermin mit echtem Nutzen für Ihre Familie.

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist Pflicht, sobald Pflegegeld fließt. Für Familien in Kiel übernehmen wir den Termin als anerkannte Beratungsstelle, mit besonderem Blick auf pflegebedürftige Kinder.

Hausbesuche in ganz Schleswig-Holstein Schwerpunkt Kinder & Familie IK 590108178

Kurz gesagt

Anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI. Beratungseinsatz in Kiel als Hausbesuch, in ganz Schleswig-Holstein. Pflicht bei Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld einmal pro Halbjahr, für Sie kostenfrei.

Stand: September 2026 · Wolkenfreie Zeit Beratung & Teilhabe GmbH, Itzehoe

Was wir in Kiel für Sie tun

Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch, den die Pflegekasse bei Pflegegeld verlangt. Dabei bleibt es nicht beim Formular: Wir sprechen über die aktuelle Pflegesituation, Entlastungsmöglichkeiten, Leistungen der Pflegeversicherung und bei Familien auch über Schnittstellen zu Schule, Kita und Teilhabe. Eine schriftliche Zusammenfassung bekommen Sie nach dem Termin.

Hausbesuch und Videoberatung

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch. Unser Standort ist Itzehoe, Kiel liegt rund 60 Kilometer Luftlinie entfernt. Nach Kiel kommen wir zum Hausbesuch nach Terminabsprache. Melden Sie sich am besten früh im Halbjahr, dann finden wir einen Tag, der passt. Nach dem ersten Termin zu Hause ist der Wechsel mit der Videoberatung möglich.

Schwerpunkt Kinder

Wir beraten Kinder, Familien, Erwachsene und Senioren. Besonders oft geht es um Kinder mit Diabetes Typ 1, Autismus oder ADHS. Sind Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden, erklären wir das Gutachten und wie ein Widerspruch abläuft.

Kiel und Umgebung

Kiel ist Landeshauptstadt und größte Stadt in Schleswig-Holstein. Pflegedienste, die den Beratungseinsatz anbieten, gibt es hier viele. Wer ein Kind pflegt, sucht aber oft eine Stelle, die sich mit der Begutachtung von Kindern auskennt. Dafür sind wir da.

Der Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel berät kostenlos und trägerneutral zu allen Fragen der Pflege. Ihre Pflegekasse bietet außerdem die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an. Den Nachweis für das Pflegegeld bekommen Sie dort nicht, dafür ist der Beratungseinsatz da.

Fristen und Leistungen

Wann Ihr nächster Termin fällig ist, zeigt der Fristrechner, auf Wunsch mit Eintrag für den Kalender. Alle Regeln zu Pflicht, Fristen und Ablauf stehen unter Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3.

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Häufige Fragen

Kommen Sie für den Beratungseinsatz nach Kiel?

Ja. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch. Den Termin stimmen wir telefonisch ab.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag. Im Juni und im Dezember ist es überall eng, weil dann die Halbjahresfrist endet. Wenn Ihre Frist drückt, sagen Sie es gleich dazu.

Beraten Sie nur Familien mit Kindern?

Nein. Kinder sind unser Schwerpunkt, wir führen den Beratungseinsatz aber bei jedem Pflegegrad, in jedem Alter und bei jedem Krankheitsbild durch.

Stand: September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder die Beratung im Einzelfall noch eine Rechtsberatung.

Sie müssen nicht erst alles verstanden haben, bevor Sie sich melden.

Wir sind Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr erreichbar und melden uns sonst in der Regel am nächsten Werktag. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in ganz Schleswig-Holstein durch.

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